18 Jahre nach Mord an Rudolph Moshammer: Gericht prüft Haftentlassung für verurteilten Täter

Der Mord an Modeschöpfer Rudolph Moshammer hat 2005 die Münchner High Society erschüttert. Kommt der verurteilte Täter bald auf freien Fuß? Das zuständige Gericht prüft eine Haftentlassung auf Bewährung.
von  AZ/dpa
Rudolph Moshammer wurde am 14. Januar 2005 ermordet. Kommt der verurteilte Täter 2023 wieder auf freien Fuß?
Rudolph Moshammer wurde am 14. Januar 2005 ermordet. Kommt der verurteilte Täter 2023 wieder auf freien Fuß? © Ursula Düren/dpa

Fast 18 Jahre nach dem Mord an dem Münchner Modeschöpfer Rudolph Moshammer steht möglicherweise eine Haftentlassung des Täters auf Bewährung bevor. Der Anwalt des Mannes habe einen entsprechenden Antrag gestellt, teilte das Landgericht Regensburg auf Anfrage mit. Dieses ist zuständig, da der Iraker in Straubing in Haft sitzt. Zunächst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet, später auch andere Medien.

Kommt der Mörder von Rudolph Moshammer 2023 aus dem Gefängnis?

Grundsätzlich komme eine Haftentlassung ab dem 15. Januar 2023 in Frage, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall ablaufe, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Das Gericht müsse nun die Frage beantworten, ob eine Freilassung verantwortbar sei. Der Mann sei damals im Urteil als gefährlich eingestuft worden.

Die Strafvollstreckungskammer habe insbesondere zu prüfen, ob dem Verurteilten eine günstige Kriminalprognose gestellt werden und eine Aussetzung zur Bewährung im Hinblick auf das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit verantwortet werden könne. Hier spiele auch die besondere Schwere der Schuld eine Rolle, die das Landgericht München I bei der Verurteilung des Mannes festgestellt hatte.

Ausländerbehörde entscheidet über Abschiebung von Moshammer-Mörder

Sollte das Gericht in Regensburg dem Antrag auf Haftentlassung folgen, steht die Frage im Raum, ob der Iraker abgeschoben werden soll. Über die Frage einer etwaigen Abschiebung habe jedoch die zuständige Ausländerbehörde zu entscheiden, hieß es bei Gericht.

Der damals 25 Jahre alte Mann hatte Moshammer im Januar 2005 in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit zu sich nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Moshammers Tod hatte die Menschen weit über Münchens Grenzen bewegt. Ein Trauerzug geleitete den Sarg quer durch die Stadt an Moshammers Boutique vorbei zum Ostfriedhof, Tausende säumten damals die Straßen.

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