Zugang zum Bildungspaket wird einfacher
Rund 2,5 Millionen bedürftige Kinder können künftig die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets leichter als bisher in Anspruch nehmen.
Berlin - Die Neuregelung startet zum 1. August und soll nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" besonders gravierende Mängel beseitigen.
Die Entbürokratisierung des Regelwerks hatte der Bundesrat angeregt. Sie war dann im Frühjahr einvernehmlich beschlossen worden.
Künftig ist es "in begründeten Ausnahmefällen" möglich, die zehn Euro monatlich, die etwa für den Sportverein oder die Musikschule vorgesehen sind, auch für Sportgeräte oder Musikinstrumente zu verwenden. Da Vereinsbeiträge oft nicht monatlich anfallen, können sie angespart und etwa zur Begleichung von Halbjahresbeiträgen eingesetzt werden.
Kommunen können Ausgaben für Klassenfahrten oder für Ausflüge von Kindergärten künftig bar auszahlen. Bei den Kosten für die Schülerbeförderung wird künftig pauschal ein Durchschnittswert von fünf Euro monatlich angesetzt. Bislang wird der Eigenanteil mühsam individuell errechnet.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil der 2010 vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Reform der Hartz-IV-Leistungen. Für die nun anstehende Neuregelung wurden die seit dem Start des Bildungs- und Teilhabepakets in den vergangenen zwei Jahren gesammelten Erfahrungen berücksichtigt.