Zug verspätet? Die Bahn muss zahlen

Wenn der Zug oder S-Bahn nicht kommt, haben Passagiere künftig gesetzlich klar geregelten Anspruch auf Entschädigung, einen Taxischein oder eine Übernachtung
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Wer warten muss als Bahnkunde, kann künftig kassieren
dpa Wer warten muss als Bahnkunde, kann künftig kassieren

MÜNCHEN - Wenn der Zug oder S-Bahn nicht kommt, haben Passagiere künftig gesetzlich klar geregelten Anspruch auf Entschädigung, einen Taxischein oder eine Übernachtung

Verspätungen sind bei der Bahn eigentlich kein Problem – sagt die Bahn. Die meisten Züge sind pünktlich, behauptet der Schienenkonzern stets. „Solche Pauschalangaben kann man aber kaum überprüfen“, meint Hartmut Buyken, Sprecher beim Fahrgastverband Pro Bahn. „Auf einzelnen Strecken gibt es immer wieder erhebliche Verspätungen.“

Buyken findet es gut, dass der Bundesrat die Rechte der Bahnreisenden stärkt. Künftig haben sie bei Verspätungen und Zugausfällen gesetzliche Ansprüche auf Entschädigung – und zwar gegenüber allen Bahnbetreibern. Das neue Gesetz soll ab Mitte Juli gelten.

Bislang waren Fahrgäste bei Entschädigungen auf die Kulanz der Bahn angewiesen. „Die hat es ihnen aber alles andere als leicht gemacht, etwas zu bekommen“, sagt Buyken. „Jetzt wird’s einfacher.“ Die AZ fasst die wichtigsten Fahrgastrechte zusammen.

Entschädigung

Hat ein Zug Verspätung oder fällt er ganz aus, gibt es Geld zurück. Bei mehr als einer Stunde Verspätung muss die Bahn ein Viertel des Fahrpreises erstatten, bei mehr als zwei Stunden den halben Preis. Die Verspätung gilt für die ganze Reisekette: Verpassen Sie wegen fünf Minuten Verspätung den Anschlusszug und kommen am Ziel eine Stunde später an, wird die Entschädigung fällig. Ist es absehbar, dass Sie sich um 60 Minuten verspäten, können sie von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen.

Hilfeleistungen

Ab einer Stunde Verspätung muss die Bahn für Erfrischungen im Zug sorgen. Wird eine Übernachtung nötig, muss sie Sie im Hotel unterbringen.

Nahverkehr

Die Regelungen gelten auch für Nahverkehrszüge und die S-Bahn. Erstattungen gibt es aber erst ab 4 Euro. „Die Karte muss also mindestens 16 Euro kosten, damit es etwas zurückgibt“, sagt Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle Mobilität. Ab 20 Minuten Verspätung kann man auf andere Züge umsteigen, auch IC oder ICE. Dafür muss man aber ein Ticket lösen. Das Geld gibt es zurück. Verpasst man wegen Verspätung den letzten Zug oder fällt er aus, kann man ein Taxi nehmen. Die Kosten bis 80 Euro werden erstattet. Die Bahn will diese Regelungen aus Kulanz auch für den Fernverkehr übernehmen.

Abo-Karten

Inhaber von Monats- und Jahrestickets oder einer Bahncard 100 haben Anspruch auf „angemessene Entschädigung“. Wie hoch die ist, müssen die Bahnunternehmen noch festlegen. Bislang zahlt die Bahn Abo-Reisenden fünf Euro pro Verspätung.

Rückerstattung

Um an sein Geld zu kommen, sollte man sich die Verspätung vom Zugbegleiter bestätigen lassen. Dann kann man am Schalter sein Geld verlangen. Das muss die Bahn in bar auszahlen.

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