Zollitsch beim Papst: Tag der Entscheidung für Tebartz-van Elst?
Rom/Limburg - Bei dem Treffen im Vatikan sollte es auch um den Skandal des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst gehen. Zollitsch hatte angekündigt, die Affäre mit dem Papst erörtern zu wollen. Mit Entscheidungen zu dem Fall wird in Rom zunächst nicht gerechnet.
Der Erzbischof hatte sich zuletzt mehrfach deutlich von seinem Limburger Glaubensbruder distanziert. Neben Zollitsch hält sich seit Sonntag auch Tebartz-van Elst in Rom auf. Er wartet seitdem auf eine Audienz beim Papst - bislang vergeblich. Zahlreiche Politiker, Verbände und Kirchenorganisationen haben ihn zum Amtsverzicht aufgefordert.
Zollitsch hat die Situation im Bistum Limburg als schwierig und bedrückend bezeichnet. "Ich bin sicher, dass sich der Bischof gründlich mit der notwendigen Selbstkritik auseinandersetzen wird", sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz vor einigen Tagen und rief seine Glaubensbrüder zur Bescheidenheit auf. Über eine Amtsenthebung des Limburger Bischofs kann letztlich nur Franziskus entscheiden. Er könnte Tebartz-van Elst zudem den Amtsverzicht nahelegen.
Dem Limburger Bischof wird Verschwendung beim Bau seiner neuen Residenz vorgeworfen. Inzwischen ist klar, dass sich die Baukosten auf mindestens 31 Millionen Euro belaufen. Ursprünglich waren 2,5 Millionen Euro genannt worden. Zudem hat die Hamburger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst wegen falscher Erklärungen an Eides statt beantragt. Dabei geht es um Aussagen des Geistlichen wegen eines Erste-Klasse-Flugs nach Indien.
Auch die Limburger Staatsanwaltschaft will in den kommenden Tagen entscheiden, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen den Bischof eröffnet. Ihr liegen wegen der hohen Baukosten für die Residenz mehrere Anzeigen wegen Untreue vor.
In den vergangenen Tagen hatten zahlreiche Bistümer auf die öffentliche Kritik am Finanzgebaren von Bischof und Kirche reagiert und ihre Finanzen offengelegt. Bisher hatten die meisten Diözesen über die bischöflichen Vermögen, die nicht Teil des regulären Haushalts sind, im Einklang mit dem geltenden Staatskirchenrecht nicht öffentlich Rechenschaft abgelegt. Kritiker sprechen deshalb von Schattenhaushalten.