Zeugen Jehovas erzielen Teilerfolg für Anerkennung

Die Zeugen Jehovas haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg gegen das Land Bremen erzielt. Der Religionsgemeinschaft geht es um die Gleichstellung mit anderen Kirchen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Zeugen Jehovas wollen eine Gleichstellung mit anderen Kirchen.
dpa Zeugen Jehovas wollen eine Gleichstellung mit anderen Kirchen.

Die Zeugen Jehovas haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg gegen das Land Bremen erzielt. Der Religionsgemeinschaft geht es um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit die Gleichstellung mit anderen Kirchen.

Karlsruhe - Bremen lehnte das in einem Gesetzgebungsverfahren durch den Landtag ab. Diese in Artikel 61 Satz 2 der Landesverfassung festgelegte Zuständigkeit des Parlaments verstößt nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. In einem veröffentlichten Beschluss vom 30. Juni (2BvR 1282/11) erklärte der Zweite Senat die Passage für nichtig, weil sie gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoße.

Jehovas Zeugen sind bereits in 13 der 16 Bundesländer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. In Nordrhein-Westfalen läuft das Verfahren noch und in Baden-Württemberg ist ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht anhängig, der zurzeit aber mit Blick auf die Verfassungsbeschwerde ruht.

Die Verleihung als Körperschaft erhielten die Zeugen Jehovas 2006 zuerst in Berlin. Vorausgegangen war ein Verfahren, in dem das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen konkretisierte, unter denen Religionsgemeinschaften diesen Status erhalten können.

Zwar habe das Land Bremen vor der sogenannten Zweitverleihung das Recht auf eine eigene Prüfung, diese sei aber der Verwaltung vorbehalten, begründete der Senat seine Entscheidung. Außerdem verletzte die in der Bremischen Landesverfassung vorgesehene Verleihung durch ein Gesetz den Anspruch der antragstellenden Religionsgemeinschaft auf einen effektiven Rechtsschutz.

Drei Verfassungsrichter vertraten in einer abweichenden Meinung die Auffassung, dass es gar keiner Zweitanerkennung in jedem Bundesland bedürfe, um die mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verbundenen Hoheitsrechte auszuüben.

Die Zeugen Jehovas zeigten sich erfreut über den Beschluss. "Das ist genau das, was wir beabsichtigt haben mit der Verfassungsbeschwerde", teilte Justiziar Gajus Glockentin mit. "Dass eine Verfassungsbestimmung für nichtig erklärt wird, das passiert ja alle 100 Jahre mal." Senat und Bürgerschaft in Bremen gaben zunächst keine Stellungnahme ab.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.