Zensus-Daten werden nicht weitergegeben

Zum offiziellen Start der Volkszählung ist das Statistische Bundesamt datenschutzrechtlichen Bedenken entgegengetreten.  
dpa |
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Zum offiziellen Start der Volkszählung ist das Statistische Bundesamt datenschutzrechtlichen Bedenken entgegengetreten.

Berlin - Kein Befragter müsse Nachteile durch den Zensus befürchten, wenn er zum Beispiel nicht korrekt an seinem Wohnort gemeldet sei, sagte Präsident Roderich Egeler.

Die Daten würden nicht weitergegeben - auch nicht an Finanzämter, Sozialämter, Einwohnermeldeämter oder Sicherheitsbehörden.

In den 1980er Jahren wurde die Volkszählung von Protesten und Boykottaufrufen begleitet. Egeler glaubt, dass die Situation heute anders ist. "Wir rechnen nicht damit, dass dem Zensus ein Widerstand entgegengesetzt wird, der das Ergebnis infrage stellt", sagte er. Verweigere sich jemand, werde er zunächst gebeten, die Informationen zu liefern. Es gebe Erinnerungen, Mahnungen und Bußgelder. Jeder, der um Auskunft gebeten werde, sei laut Gesetz dazu verpflichtet.

In Deutschland wird rund ein Drittel der mehr als 80 Millionen Einwohner befragt. Bestimmte Daten aller Bürger werden aus den Melderegistern der Kommunen und dem Register der Bundesagentur für Arbeit zusammengetragen. Alle Angaben müssen sich auf den heutigen Montag beziehen - er ist der Stichtag für die Befragung. Die letzte Zählung in der damaligen Bundesrepublik gab es unter großen Protesten im Jahr 1987. In der DDR wurde das letzte Mal 1981 gezählt.

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