Zeitung: Asylbewerber sollen annähernd Hartz IV bekommen

Asylbewerber in Deutschland sollen nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" künftig fast so viel Unterstützung bekommen wie Hartz-IV-Empfänger.
von  dpa

Asylbewerber in Deutschland sollen nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" künftig fast so viel Unterstützung bekommen wie Hartz-IV-Empfänger.

Berlin - Demnach plant die Bundesregierung, die Zuwendungen im Asylbewerberleistungsgesetz erstmals seit fast 20 Jahren anzuheben.

Die schwarz-gelbe Koalition folgt damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli. Die Flüchtlinge sollen dem Zeitungsbericht zufolge künftig mehr Geld erhalten, müssen aber schneller mit Sanktionen rechnen. Die Hilfe soll möglichst als Sachleistung verteilt werden, beispielsweise als Essenspaket. Zudem sehe der Entwurf vor, dass Asylantragsteller aus Herkunftsländern, die nicht für politische Verfolgung bekannt sind, eine geringere Unterstützung erhalten. Asylsuchende sollen nach zwei Jahren in Deutschland ein Recht auf Sozialhilfe erhalten.

Eine Sprecherin des zuständigen Bundesarbeitsministeriums sagte, es gebe noch keinen Referentenentwurf, sondern lediglich einen Arbeitsentwurf. Das Ministerium wolle jetzt versuchen, zügig einen Referentenentwurf vorzulegen und in die Ressortabstimmung zu bringen. Vorher werde es darüber keine Auskunft geben. In dem Arbeitsentwurf gehe es um die Berechnung der Regelsätze - nicht mehr und nicht weniger.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli festgestellt, dass die seit 1993 unveränderten Leistungen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen. Die Richter ordneten eine Übergangsregelung an: Flüchtlinge und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht müssen demnach in etwa so viel Geld bekommen wie Empfänger von Hartz IV oder Sozialhilfe. Betroffen sind rund 130 000 Menschen. Die Bundesregierung kündigte damals eine rasche Neuregelung an.

Der Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, bewertete die jetzt bekanntgewordenen Vorschläge als "evident verfassungswidrig". "Die Leistungen sind nicht ein bisschen zu erhöhen und mit Sanktionen zu versehen, sondern müssen auf das menschenwürdige Existenzminimum erhöht werden, ohne Wenn und Aber", betonte Beck. Es sei zudem absurd, dass die Regierung alle weiteren diskriminierenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes wie die Residenzpflicht nicht anpacke.

Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte die Pläne als absolut unzureichend und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Insbesondere die geplante pauschale Kürzung der Leistungen für Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsländern ignoriere auf dreiste Weise die Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hatte, erklärte der Verband. Er forderte die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und eine Aufhebung des Arbeitsverbotes für die Betroffenen.

Erst am Donnerstag hatte die Opposition im Bundestag der Regierung Verfassungsbruch vorgeworfen, weil Schwarz-Gelb das Urteil noch nicht umgesetzt hatte. Die Mehrheit der Koalition lehnte eine Abschaffung oder Änderung des umstrittenen Asylbewerber-Leistungsgesetzes ab.

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