Zehn Prozent mehr für Abgeordnete

Die große Koalition ist kaum im Amt, schon gibt's die nächste Diäten-Erhöhung. Normale Rentner können davon nur träumen.
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Die Diäten der Parlamentarier sollen auf 9082 Euro angehoben werden - und danach automatisch steigen.
dpa Die Diäten der Parlamentarier sollen auf 9082 Euro angehoben werden - und danach automatisch steigen.

Die Bezüge für Bundestagsabgeordnete werden reformiert. Auch die Altersbezüge. Normale Rentner können von diesen Sätzen nur träumen.

Berlin - „Das ist richtig viel Geld“, sagte SPD-Geschäftsführerin Christine Lambrecht fast entschuldigend. „Aber wir halten das für angemessen.“ Na klar: Es geht schließlich um das eigene Gehalt. Die schwarz-rote Koalition will zu Beginn der Legislaturperiode eine saftige neue Diätenerhöhung auf den Weg bringen. Schon am Freitag soll der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden.

Ab 2016 soll der Bundestag allerdings nicht mehr jährlich darüber debattieren: Dann sollen die Diäten jeweils zum 1. Juli automatisch steigen, ohne vorherige Diskussion. Die AZ erklärt die GroKo-Pläne im Detail.

Um wie viel sollen die Diäten steigen?

Zum 1. Juli 2014 soll die Abgeordneten-Entschädigung von derzeit 8252 Euro im Monat zunächst auf 8667 Euro steigen. Das ist ein Plus von 415 Euro oder fünf Prozent. Ein halbes Jahr später, zum 1. Januar 2015, sollen die Diäten um weitere 415 Euro auf dann 9082 Euro im Monat angehoben werden (plus 4,8 Prozent – insgesamt also fast zehn).

Die 9082 Euro entsprechen den Bezügen eines verheirateten Bundesrichters. Dass diese zur Grundlage der Abgeordneten-Bezüge genommen werden, ist die Empfehlung der vom Ältestenrat des Bundestags eingesetzten Diätenkommission unter Vorsitz des Ex-Justizministers Edzard Schmidt-Jorzig (FDP). Die Orientierungsgröße „Bundesrichter“ steht sogar schon seit 1995 im Abgeordnetengesetz, wurde aber nie erreicht.

Warum steigen die Diäten danach automatisch und wie bemisst sich das?

Auch das ist eine Empfehlung der Diäten-Kommission. Weil sich die Abgeordneten ihr eigenes Gehalt in der Vergangenheit praktisch dauernd selbst erhöht hatten, hatte das immer wieder für Diskussionen gesorgt. Mit einem Automatismus will man das jetzt umgehen.

Grundlage soll der sogenannte „Nominallohn-Index“ des Statistischen Bundesamts sein. Steigen also die Bruttolöhne im Index, sollen auch die Diäten steigen. Man möchte so „dem Vorwurf der Selbstbedienung“ begegnen, meint die Kommission.

Wie schaut’s mit den Altersbezügen aus?

Auf dem Papier sieht es so aus, als würden sie gekürzt. Weil die Diäten aber insgesamt steigen sollen, werden Abgeordnete im Alter dennoch mehr haben. Normale Rentner können von diesen Sätzen nur träumen. Grundsätzlich bleibt es dabei: Für jedes Jahr im Bundestag gibt es 2,5 Prozent der Diät.

Die Höchstpension wird ab der nächsten Legislaturperiode (also erst ab 2017) von 67,5 Prozent der Diäten auf 65 Prozent gesenkt. Weil die Diäten aber dann insgesamt höher sind, sinkt nur der Prozentsatz, nicht aber der reale Betrag. Das heißt, ab 2016 können Abgeordnete eine maximale Pension von 6130 Euro im Monat erreichen. Dafür müsste ein Durchschnittsverdiener rund 219 Jahre arbeiten.

Anders als der normale Angestellte hat der Bundestags-Abgeordnete obendrein in den Jahren seines Mandats keinen einzigen Pfennig in die Rentenkasse eingezahlt: Seine Diäten sind zwar steuerpflichtig, aber von Rentenbeiträgen befreit. Rentenansprüche, die ein Abgeordneter vor oder nach seiner Zeit im Bundestag erworben hat, wurden früher zu 80 Prozent auf die Pension angerechnet – in Zukunft sollen es nur noch 50 Prozent sein.

Ab wann können Abgeordnete in Pension gehen?

Bisher konnten Bundestags-Abgeordnete schon mit 57 Jahren in Pension gehen. Dies wird ab der nächsten Legislaturperiode ebenfalls abgeschafft, frühestens mit 63 sollen Parlamentarier dann in Pension gehen können. Wer früher gehen will, muss 0,3 Prozent Abschlag pro Monat hinnehmen.

Wieviel kostet das den Fiskus?

Die diesjährige Diätenerhöhung soll die Staatskasse um zusätzliche 1,7 Millionen Euro belasten. Für 2015 fallen weitere 3,5 Millionen Euro an.

Was gibt’s außerdem?

Ausschussvorsitzende, Chefs von Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen dürfen sich doppelt freuen: Für sie gibt es eine Zulage von 15 Prozent der Diät (derzeit wären das 1238 Euro pro Monat), weil sie ein höheres Arbeitspensum haben. Bisher gab’s die Zulage nur für den Bundestagspräsidenten und seine Vizes. Dafür erhöhen sich auch die Strafen: Abgeordnete, die an Plenartagen fehlen, bekommen 200 Euro von der steuerfreien Kostenpauschale abgezogen, von der die Abgeordneten ihr Büro bezahlen. Bisher waren es 100 Euro.

Was ist noch im Reformpaket drin?

Die große Koalition will die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten künftig als eigenen Straftatbestand verfolgen lassen. Verstöße sollen demnach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Um die Vorschriften war lange gerungen worden. Bislang kann nur geahndet werden, wenn ein Abgeordneter bei einer konkreten Abstimmung sein Votum von der Gewährung eines Vorteils abhängig macht. Das Fehlen einer Strafvorschrift zur Abgeordnetenbestechung verhinderte bislang die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption durch Deutschland.

 

 

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