Zahl der verhängten Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher sinkt
Berlin - Das seien 31 691 oder 12,2 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Es handele sich um den niedrigsten Quartalswert seit 2012.
Die Höhe der Sanktionen stieg dagegen geringfügig: Im März wurden dem Bericht zufolge betroffenen Langzeitarbeitslosen das Arbeitslosengeld II im Schnitt um 108,89 Euro im Monat gekürzt, im März des Vorjahres seien es durchschnittlich 107,80 Euro gewesen. Ursache hierfür sei unter anderem die Anhebung der Regelsätze im Januar gewesen.
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Schon 2015 war die Zahl der Strafen um rund zwei Prozent auf 980 000 gesunken. Die Jobcenter behielten durch die Strafen 170 Millionen Euro ein. Der Großteil der Sanktionen wird wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen - wenn die Menschen zum Beispiel unentschuldigt einen Termin beim Jobcenter verstreichen lassen.
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- Bundesagentur für Arbeit