Wulff-Prozess: Wer sagt die Wahrheit?
Der Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff wird heute am Landgericht Hannover mit einer weiterer Zeugenvernehmung fortgesetzt - es geht um die Frage, wer die Wahrheit über einen Bittbrief sagt
Hannover - Der Ex-Geschäftspartner des mitangeklagten Filmfinanciers David Groenewold ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft geladen. Er soll über einen Bittbrief Groenewolds an Wulff Auskunft geben. Im Anschluss an die Vernehmung wird die Kammer Auskunft über den weiteren Zeitplan geben. Voraussichtlich wird die Staatsanwaltschaft dann erneut Beweisanträge stellen. Wulff steht seit November wegen Vorteilsannahme im Amt vor Gericht.
Der frühere Geschäftspartner sagt seit Donnerstagmorgen aus. Das Landgericht Hannover erhofft sich von ihm Informationen darüber, ob Groenewold einen Bittbrief an Wulff abschickte. Eine Assistentin Groenewolds hatte als Zeugin ausgesagt, sie habe das Schreiben verschickt, weil es für ihren Chef geschäftlich überlebenswichtig gewesen sei. Darin habe Groenewold Wulff um Hilfe bei der Vermarktung eines Films gebeten. Trifft diese Darstellung zu, würde dies Wulff massiv belasten.
Dagegen betont die Verteidigung, der Brief sei nie an Wulff abgeschickt worden. Wulff steht wegen Vorteilsannahme vor Gericht, weil Groenewold ihm Kosten bei einem Münchenbesuch bezahlt haben soll.
Wie entscheidet sich der Richter?
Schon die Tatsache, dass das Verfahren überhaupt noch stattfindet und weitere Zeugen vernommen werden, ist ein wenig bemerkenswert. Richter Frank Rosenow hatte eigentlich schon im Dezember eine Verfahrensabkürzung angekündigt, was einige als Hinweis auf einen bevorstehenden Freispruch deuteten. Doch dann gingen die Vernehmungen weiter.
Heute fällt dann erneut eine wichtige Entscheidung in der Frage, ob und wie lange überhaupt noch verhandelt wird. Denn Staatsanwalt Clemens Eimterbäumer will heute die Vernehmung von weiteren Zeugen beantragen - im Zusammenhang mit einem Foto, das gerade im parallelen Verfahren gegen Wulffs Ex-Sprecher Olaf Glaeseker aufgetaucht ist. Gibt der Richter dem Antrag statt, signalisiert er, dass er doch noch Klärungsbedarf sieht. Lehnt er es ab, neigt sich das Verfahren dem Ende zu. Dann könnten am 20. Februar die Plädoyers gehalten werden.
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