Wulff: Hände weg vom zweiten Hendl
MÜNCHEN - Zwei Tickets für den Filmball mit anschließender Übernachtung im Bayerischen Hof – der luxuriöse Ausflug, den Bundespräsident Christian Wulff 2010 auf Zentis-Kosten unternahm (AZ berichtete) blieb für ihn bislang folgenlos. Jeden der rund 30000 städtischen Beschäftigten in München jedoch könnte dasselbe Verhalten leicht den Job kosten.
Denn der Umgang mit Geschenken und Belohnung ist klar geregelt. Wer für die Landeshauptstadt arbeitet, darf grundsätzlich kein Geld und nur Geschenke im Wert von unter 15 Euro annehmen. Ob Werbekuli, Weinflasche oder Wurstspezialität spielt keine Rolle. Von der Übernachtung im Luxushotel erst gar nicht zu reden. Auch zur Wiesn gibt es enge Grenzen: Niemand darf mehr als jeweils eine Hendl- oder Biermarke von einer Firma annehmen. Ganze „Markenbündel“ sind sofort an den Absender zurückzuschicken.
All das besagen die „Richtlinien zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken“ vom 1. Juli 2007. Wer sich nicht daran hält, dem drohen strafrechtliche Konsequenzen und disziplinarische Maßnahmen – bis hin zur Entlassung. Ob Behördenmitarbeiter, Kindergärtnerin oder Müllmann: Nach Auffassung der Stadt ist die Trennlinie zwischen freundlicher Aufmerksamkeit und bezahlter Gefälligkeit offenbar zu dünn, um sie nicht exakt zu formulieren. „Korruption beginnt fast nie schlagartig“, schreibt OB Christian Ude im Vorwort zu den Richtlinien, „sie schleicht sich ein – häufig über kleine Geschenke, die dann immer größer werden“.
Die entsprechenden Richtlinien müssen die Stadtbeschäftigten bei der Einstellung und dann jährlich unterschreiben. Ergänzt werden sie durch ein ein Einzelfall-Register. Auf acht DinA4-Seiten lässt sich im Zweifel nachlesen, welche Regeln gelten. Unverdächtig darf sich etwa der fühlen, der sich bei einer dienstlichen Besprechung bei den bereitgestellten Erfrischungsgetränken bedient. Anders verhält es sich mit so genannten „Beziehungspflegessen“ – diese sind verboten. Ebenso klar verboten sind Einladungen in Privatwohnungen, in Ferienhäuser oder auf Yachten. In die gleiche Kategorie fallen auch Urlaubsreisen, selbst wenn diese zum Teil selbst finanziert werden.
Außerdem verboten: „zinslose oder zinsgünstige Darlehen“. Nimmt man sämtliche Vorwürfe in der Wulff-Affäre zusammen, kommt man leicht zum Schluss: Ein Münchner Stadtbediensteter wäre wohl in höchster Not, seinen Job weiter auszuführen. Denn es ist verboten, „in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Amts- und Beschäftigungsverhältnis Vorteile zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen“, wie OB Ude schreibt. Wie strikt diese Anordnung im Einzelfall ausgelegt wird, bekamen vor drei Jahren besonders deutlich die Müllmänner zu spüren:
Im Winter 2008 verhängte die Stadt den seitdem gültigen „Trinkgeld-Stopp“. Dieser besiegelte das Ende einer langen Tradition: Bis dahin waren Müllmänner in den Wochen vor Weihnachten von Haus zu Haus gezogen und wünschten ein Frohes Fest. Zum Dank gab’s Bares.
„Das sieht stark nach einem Verstoß aus“
MÜNCHEN - Der AZ-Bericht, dass sich Christian Wulff von Zentis auf den Münchner Filmball hat einladen lassen, ist auch in Hannover aufmerksam gelesen worden: Denn der Tatbestand könnte einen Verstoß gegen das niedersächsische Ministergesetz darstellen. „Das gehört auf jeden Fall mit in die Prüfung“, so Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, zur AZ. „Für mich sieht es ganz stark danach aus, dass hier ein Verstoß vorliegt.“
Das niedersächsische Ministergesetz verbietet Regierungsmitgliedern die Annahme von Geschenken. Zwar gibt es Ausnahmen, so Limburg, etwa, wenn ein Einfluss auf die Erfüllung der Amtsaufgaben ausgeschlossen ist. Aber hier gibt es ja einen Zusammenhang, und zwar einen zeitlich sehr nahen: Nur wenige Wochen vor dem Filmball hatte Wulff auf einer Zentis-Konferenz eine Rede gehalten. „Da wird er ja wohl als Ministerpräsident aufgetreten sein und nicht als früherer Rechtsanwalt.“
Limburg verweist auch darauf, dass Wulff selbst – ein studierter Jurist – die Annahme seines Air-Berlin-Upgrades als Verstoß gegen das Ministergesetz gewertet (und deswegen zurückgezahlt) hatte. Und da gab es, anders als bei Zentis, nicht mal eine erkennbare Gegenleistung. Im Fall des geschassten Wulff-Sprechers Olaf Glaeseke sagte die Staatsanwaltschaft gestern, es gebe einen Anfangsverdacht, keinen dringenden Tatverdacht.
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