Wulff-Freispruch: Jura und Moral
Jetzt also Freispruch. Na bitte, sagen jetzt viele und allen voran Christian Wulff: Da sieht man mal, dass das ganze Verfahren falsch war. Nein, eben nicht. Da sieht man mal, dass wir – hier jedenfalls – einen Rechtsstaat haben. Und in einem solchen ist es halt so, dass am Ende eines Prozesses ein Freispruch stehen kann.
Sollte es nur noch Verfahren geben, bei denen schon zu Beginn zweifelsfrei die Schuld feststeht? Es standen damals in der Tat viele Vorwürfe gegen Wulff im Raum. Und es war Wulff selbst, der den Strafbefehl nicht akzeptiert hat und damit den Prozess erst herbeigeführt hat.
Weil er darauf gesetzt und gehofft hat, in diesem Verfahren von den Vorwürfen reingewaschen zu werden. Und genau das hat er jetzt bekommen. Wobei auch nochmal festzuhalten ist: Vor Gericht ging es – richtigerweise – nur um die Frage, wie sein Verhalten strafrechtlich zu bewerten ist, nicht nach politischen oder moralischen Kriterien. Und da bleibt sein Rücktritt richtig. Man hätte nicht jedes Bobby-Car ans Licht zerren müssen, aber ein Bundespräsident braucht ein gewisses Format.
Ein Mann, der einem Parlament trotz Nachfrage seinen dubiosen Hauskredit verheimlicht, der sich von reichen Unternehmen Urlaube finanzieren lässt (und nicht begreift, was die Bürger daran stört), hat dieses Format nicht. Es reicht nicht als Qualifikation für ein Staatsoberhaupt, dass ihm strafrechtlich nichts vorzuwerfen ist. Vielleicht findet er jetzt einen anderen Weg, der besser zu ihm passt. Auch wenn er die Urlaube dann selbst zahlen muss.