Wulff: Anklage wegen Wiesn-Besuch

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff muss sich nach dpa-Informationen vor Gericht verantworten. Wulff wird Vorteilsnahme und Bestechlichkeit vorgeworfen.
von  dpa

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff muss sich nach dpa-Informationen vor Gericht verantworten.

Hannover - Der frühere Bundespräsident Christian Wulff kommt nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa vor Gericht. Er muss sich wegen Vorteilsnahme verantworten – dies berichtete auch „Spiegel Online“. Das Landgericht Hannover habe am Dienstag in einer 14-seitigen Stellungnahme den Anwälten die Entscheidung mitgeteilt.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte Wulff im April wegen Bestechlichkeit angeklagt, den Filmproduzenten David Groenewold wegen Bestechung. Das Gericht eröffnete das Verfahren nun wegen Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung.

Groenewold hatte 2008 einen Teil der Kosten für einen Oktoberfestbesuch des Ehepaares Wulff in München übernommen. Wulff, damals niedersächsischer Ministerpräsident, wusste davon nach eigenen Angaben nichts.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Groenewold Wulff motivieren wollte, für eines seiner Filmprojekte um Geld zu werben. Das tat Wulff einige Wochen später. Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar 2012 den Antrag auf Aufhebung der Immunität des damaligen Bundespräsidenten gestellt. Daraufhin war er vom Amt zurückgetreten.

 

 

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