Wulff: Anklage wegen Wiesn-Besuch

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff muss sich nach dpa-Informationen vor Gericht verantworten. Wulff wird Vorteilsnahme und Bestechlichkeit vorgeworfen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff muss sich nach dpa-Informationen vor Gericht verantworten.

Hannover - Der frühere Bundespräsident Christian Wulff kommt nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa vor Gericht. Er muss sich wegen Vorteilsnahme verantworten – dies berichtete auch „Spiegel Online“. Das Landgericht Hannover habe am Dienstag in einer 14-seitigen Stellungnahme den Anwälten die Entscheidung mitgeteilt.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte Wulff im April wegen Bestechlichkeit angeklagt, den Filmproduzenten David Groenewold wegen Bestechung. Das Gericht eröffnete das Verfahren nun wegen Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung.

Groenewold hatte 2008 einen Teil der Kosten für einen Oktoberfestbesuch des Ehepaares Wulff in München übernommen. Wulff, damals niedersächsischer Ministerpräsident, wusste davon nach eigenen Angaben nichts.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Groenewold Wulff motivieren wollte, für eines seiner Filmprojekte um Geld zu werben. Das tat Wulff einige Wochen später. Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar 2012 den Antrag auf Aufhebung der Immunität des damaligen Bundespräsidenten gestellt. Daraufhin war er vom Amt zurückgetreten.

 

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.