Wolfgang Kubicki: "Maßnahmen zur Erziehung gibt das Gesetz nicht her"
AZ-Interview mit Wolfgang Kubicki. Der Jurist (69) ist stellvertretender FDP-Chef und Bundestags-Vizepräsident.
AZ: Ihr neues Buch ist eine regelrechte Abrechnung mit der Corona-Politik der Regierung Merkel. Sie schreiben von Amtsanmaßung, Schritten "auf dem Boden des Autoritären", Hilf- und Planlosigkeit. Wie kommen Sie dazu?
WOLFGANG KUBICKI: Die Ministerpräsidentenkonferenz ist eine Koordinierungseinrichtung zwischen den Bundesländern, in der die Bundeskanzlerin normalerweise nicht sitzt. Sie hat sich im Rahmen der Pandemiebekämpfung da "reingemogelt", obwohl das Infektionsschutzgesetz damals ausschließlich die Landesregierungen ermächtigte, und immer weitere Kompetenzen ohne Rechtsgrundlage faktisch an sich gezogen. Dabei ist dieses Gremium, das sich ja quasi rechtssetzende Akte angemaßt hat, von der Verfassung so nicht vorgesehen. Das ist der Hintergrund für den Begriff der Amtsanmaßung.

Wie begründen Sie die anderen Begriffe?
Für das Chaos in der Pandemiebekämpfung steht sinnbildlich, dass es bei der Impfstoff- und Masken-Beschaffung drunter und drüber ging. Was mich dabei zutiefst verärgert, ist, dass das Bundesgesundheitsministerium Millionen von Masken verteilt hat, von denen man hätte wissen müssen, dass sie minderer Qualität sind. Schleswig-Holstein etwa hat deshalb neun Millionen Stück zurückgeschickt. Das allein würde rechtfertigen, den Rücktritt des Bundesgesundheitsministers zu fordern. Das macht jetzt aber keinen Sinn mehr, weil wir unmittelbar vor einer Wahl stehen.
Wolfgang Kubicki: "Die Toleranz der Justiz ist bald aufgebraucht"
Und wo sehen Sie Schritte "auf dem Boden des Autoritären"?
Jetzt zum Beispiel, bei dem neu veröffentlichten Papier aus dem Gesundheitsministerium, in dem festgehalten wird, dass es für Menschen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht impfen lassen, ohne jegliche zeitliche Perspektive weitere Freiheitseinschränkungen geben kann. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt nur Maßnahmen zur Infektionsabwehr - aber keine Maßnahmen zur Erziehung von Menschen. Oder denken Sie an das Papier aus dem Innenministerium unter Horst Seehofer aus dem März 2020, in dem eine Strategie des Angstmachens ganz konkret durchdekliniert wurde, um die Bevölkerung "offener" für harte Maßnahmen zu machen. Man merkt einfach immer wieder, dass die Exekutive offensichtlich irgendwelche Maßnahmen ins Leben ruft, unabhängig von der Frage, ob das rechtlich zulässig ist oder nicht.
Woran machen Sie das fest?
Gerade hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dass die Verordnung Niedersachsens, die vorschreibt, dass bei einer Inzidenz über 10 Shisha-Bars und Clubs wieder geschlossen werden müssen, rechtswidrig ist. Das Infektionsschutzgesetz kennt nämlich nur zwei Größen: 35 und 50. Und unter 35 ist es rechtlich kaum möglich, großflächige Grundrechtseinschränkungen vorzunehmen. Vor allem aber haben die Richter darauf hingewiesen, dass angesichts der Tatsache, dass alle vulnerablen Gruppen weitgehend durchgeimpft sind, die Inzidenz selbst keinerlei Aussagekraft mehr hat dahingehend, ob das Gesundheitssystem überlastet wird. Das war aber doch von Anfang an die Grundlage aller Maßnahmen - und davon sind wir mittlerweile meilenweit entfernt.
Könnte dieses Urteil auch Auswirkungen auf Bayern haben, wo die Clubs ja weiterhin geschlossen sind?
Ich vermute, dass nun auch in Bayern Betreiber die Gerichte anrufen werden. Und ich bin mir sicher, dass die Toleranz der Justiz, die sie lange Zeit gegenüber den Maßnahmen der Regierung geübt hat, bald aufgebraucht ist. Wir werden in nächster Zeit eine ganze Reihe von Entscheidungen sehen, auf der Grundlage: Ihr hattet 18 Monate Zeit, evidenzbasiert zu handeln - mit Schrot schießen ist nicht mehr.
"Man kann Getestete nicht vom normalen Leben ausschließen"
Worauf zielen Sie ab?
Die Bundesregierung hat erst letzte Woche auf eine Anfrage der Freien Demokraten frank und frei erklärt, dass sie gar nicht weiß, welche Maßnahmen wie wirken. Das ist ein starkes Stück: Dass man Grundrechtseinschränkungen vornimmt, ohne zu wissen, ob sie überhaupt notwendig und geeignet sind - nach 18 Monaten der Pandemie!
Sie haben dieselbe Anfrage bereits im Januar gestellt, oder?
Ja. Die Kollegen machen das regelmäßig, weil wir erwarten können, dass es beim RKI oder beim Bundesgesundheitsministerium Erkenntnisgewinne gibt. Dass man immer noch auf Annahmen und Vermutungen angewiesen ist und nicht auf evidenzbasierte Studien, wird die Rechtsprechung nicht mehr lange hinnehmen. Es ist doch abwegig, zu glauben, dass wir uns im Supermarkt nicht anstecken, im Bekleidungsgeschäft aber schon - und deshalb muss das geschlossen werden.
Dabei hat man den Eindruck, von Studien regelrecht überrollt zu werden.
Wir haben einige Erkenntnisse durch ausländische Studien, aber kaum durch deutsche. Dass von Geimpften keine Gefahr mehr ausgeht, hat das RKI zum Beispiel nicht selbst ermittelt, sondern einer israelischen Untersuchung entnommen. Das ist an sich aber noch nicht das Problem: Das RKI hat diese Studie zunächst, nicht einmal auf meine Nachfrage dort, überhaupt nicht in seine Überlegungen aufgenommen und sie erst nach der Aufforderung der MPK entsprechend berücksichtigt - und damit unnötige Zeit verstreichen lassen, um eine wichtige Grundrechtsfrage zu klären. Abgesehen davon: Ich kenne keine signifikante deutsche Studie darüber, ob es überhaupt Sinn macht, außerhalb von geschlossenen Räumen Maske zu tragen. Ich würde mir von einem gut geführten Gesundheitsministerium und dem RKI wünschen, gerade diese Fragen zu evaluieren.
In dem Entwurf des Gesundheitsministeriums wird auch vorgeschlagen, dass unter bestimmten Umständen nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Indoor-Veranstaltungen haben sollen. Ein negativer Test reicht dann nicht mehr. Sie sprechen von "Wortbruch". Warum?
Weil die Bundesregierung erklärt hat, es solle keine Impfpflicht eingeführt werden. Aber das ist faktisch eine Impfpflicht. Und Kindern unter zwölf Jahren, für die es keinen Impfstoff gibt, Schwangeren oder Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, wird die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verwehrt. Dabei gibt es keine Notwendigkeit dafür, Menschen einzuschränken, die dokumentieren, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Interessanterweise sind Karl Lauterbach und ich in diesem Punkt mal einer Meinung.
Inwiefern?
Man kann Getestete nicht vom normalen Leben ausschließen, weil das nichts mit Infektionsschutz zu tun hat, sondern mit Erziehungsmaßnahmen - und das gibt das Gesetz nicht her.
"Durch frühes Handeln hätten wir einiges verhindern können"
Zurück zu Ihrem Buch: Sie erheben darin noch mehr Vorwürfe. Etwa: Die Regierung habe in Kauf genommen, dass "möglicherweise viele Menschen zu Schaden gekommen sind", weil Ansteckungswege nicht richtig erforscht wurden. Wie meinen Sie das?
Ich habe schon im Mai 2020 nach den Erfahrungen, die wir in Alten- und Pflegeheimen gemacht hatten, darauf hingewiesen, dass niemand ein solches Heim betreten dürfen sollte, der nicht getestet ist und keine FFP2-Maske trägt. Und dass auch Bewohner, die Besuch empfangen, mit FFP2-Masken ausgestattet werden sollten. Beschlossen worden sind diese Maßnahmen erst am 15. Dezember, umgesetzt wurde sie Wochen danach.
Und das bedeutet?
Fast die Hälfte der Todesfälle ist in Alten- und Pflegeheimen passiert. Wir hätten also einiges verhindern können, wenn wir dort früher gehandelt hätten. Hinzu kommt: Hätten wir die Impfstoff-Beschaffung so organisiert, wie Briten, Israelis und Amerikaner, wären wir Ende April mit der Durchimpfung aller vulnerablen Gruppen fertig gewesen - und nicht erst Ende Juni, Anfang Juli. Auch da haben wir durch zeitliche Verzögerung schwere Verläufe in Kauf genommen und dafür trägt die Bundesregierung Verantwortung.
Sie behaupten außerdem, die Regierung habe teils mit falschen Zahlen operiert. Haben Sie ein Beispiel für uns?
Wir wissen, dass die Inzidenzzahlen, die für die Bundesnotbremse grundlegend waren, durch viele Nachmeldungen heruntergedrückt werden konnten. Es wurde hier nur der tagesaktuelle Wert "eingefroren", Nachmeldungen für denselben Tag fielen einfach heraus. So wurden die Zahlen in Wilhelmshaven zum Teil als 60 Prozent besser ausgewiesen, als sie tatsächlich waren. Dann haben diese Zahlen keinerlei Aussagekraft mehr. Außerdem wird bei diesem Wert nicht berücksichtigt, dass es bei den Unter-50-Jährigen kaum schwere Covid-19-Verläufe oder Todesfälle gibt. Insofern sagt eine Inzidenz von 100 bei den Unter-25-Jährigen nichts über die Auslastung des Gesundheitssystems aus.
"Zu glauben, wir würden das Virus wieder los, ist absurd"
Worauf wollen Sie hinaus?
Bei der Altersgruppe über 50 haben wir zeitweise eine Inzidenz von unter fünf - und das dokumentiert, dass viele der Maßnahmen gar nicht mehr notwendig sind, weil keine Überlastung des Gesundheitssystems zu befürchten ist. Unsere dänischen Nachbarn haben genau diese Überlegung zugrunde gelegt und entschieden, dass alles wieder geöffnet wird, nachdem die Über-50-Jährigen weitgehend durchgeimpft sind. Ich finde, das könnte für Deutschland auch ein Maßstab sein.
Das heißt: Ginge es nach Ihnen, würden auch in Deutschland alle Corona-Maßnahmen sofort gekippt?
Man muss ja gar nicht mal so radikal sein. Wir können aber sagen, allerspätestens wenn jeder Erwachsene ein doppeltes Impfangebot erhalten hat, müssen alle Maßnahmen von Verfassungs wegen gekippt werden. Wir sehen doch, dass es auch in Großbritannien trotz des "Freedom Days" zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems kommt. Es kann mit hohen Inzidenzen in jüngeren Altersgruppen fertig werden. Zu glauben, wir würden dieses Virus wieder los, bekämen irgendwann eine Null-Inzidenz und müssten bis dahin eben freiheitsbeschränkende Maßnahmen hinnehmen, ist absurd. Wie die WHO festgestellt hat, wird dieses Virus endemisch werden und wir werden uns vielleicht - ähnlich wie bei der Grippe - jedes Jahr neu impfen lassen müssen.
Weg von Corona, hin zu den Grünen: Annalena Baerbock und Robert Habeck fordern die Einführung eines Klimaministeriums mit Veto-Recht bei Gesetzen, die nicht den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens entsprechen. Ist so etwas rechtlich überhaupt möglich?
Theoretisch denkbar wäre es, man müsste dafür jedoch die Verfassung ändern. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die Grünen allein regieren werden. In einer Koalition aber muss alles abgestimmt werden. Insofern ist das ein Placebo: Es klingt gut, ist aber heiße Luft.
Wenn wir schon bei Koalitionen sind: Ihr Parteivorsitzender Christian Lindner möchte bei einer Regierungsbeteiligung der FDP Finanzminister werden - und Sie?
Ich habe als Bundestags-Vizepräsident meine Rolle gefunden. Das würde ich auch nach der Wahl gerne weitermachen. Ich halte Christian Lindner übrigens auch besser geeignet als Robert Habeck für das Amt des Bundesfinanzministers. Habeck ist ein begnadeter Schriftsteller und wir haben ein freundschaftliches Verhältnis. Aber als Finanzminister brauchen wir keinen Romanschreiber, sondern jemand, der Schwarze Zahlen schreiben kann.