Weltgericht verbietet Hinrichtungen in den USA

Wenn es nach dem US-Staat Texas geht, bekommt in wenigen Wochen ein verurteilter Doppelmörder die Giftspritze. Doch ein UN-Gericht will das verhindern, weil internationales Recht missachtet wurde.
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Kann die Hinrichtung der Mexikaner verhindert werden?
AP Kann die Hinrichtung der Mexikaner verhindert werden?

Wenn es nach dem US-Staat Texas geht, bekommt in wenigen Wochen ein verurteilter Doppelmörder die Giftspritze. Doch ein UN-Gericht will das verhindern, weil internationales Recht missachtet wurde.

Der Internationale Gerichtshof hat die geplante Hinrichtung mehrerer zum Tode verurteilter Mexikaner in den USA bis zur Klärung eines Rechtsstreits zwischen beiden Ländern verboten. Die höchste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen in Den Haag erließ am Mittwoch auf Antrag Mexikos eine entsprechende Einstweilige Anordnung. Ob sich die US-Behörden daran halten, ist jedoch ungewiss.

Anlass des Verfahrens ist die Missachtung der Wiener Konvention über konsularische Beziehungen von 1963 durch US-Behörden. Dieses Abkommen schreibt vor, dass jeder Staat einem ausländischen Häftling die Betreuung durch ein Konsulat seines Heimatlandes ermöglichen muss. Schon vor vier Jahren hatte Mexiko vor dem Internationalen Gerichtshof erfolgreich gegen die USA geklagt, weil 51 zum Tode verurteilten Mexikanern diese Betreuung nicht gewährt werden konnte. Weder waren sie über ihr Recht aufgeklärt worden, noch wurde das mexikanische Konsulat informiert. Die UN-Richter verurteilten die USA damals, den Prozessverlauf in allen diesen Fällen zu überprüfen und neu zu bewerten.

Mahnung des Präsidenten ignoriert

Dies ist jedoch nur vereinzelt geschehen. Präsident George W. Bush, sonst nicht gerade ein Freund internationaler Justiz, schickte 2005 ein «Memorandum» an alle Gerichte mit der Aufforderung, der Anordnung aus Den Haag nachzukommen. Aber das oberste US-Gericht entschied noch im vergangenen März, die Wiener Konvention habe in den USA solange keine Geltung, bis sie durch Beschluss des Parlaments in nationales Recht umgesetzt worden sei. Die Vertreter Washingtons haben diese Entwicklung während des Verfahrens in Den Haag bedauert. Sie verwiesen aber auf die Gewaltenteilung und auf die weitgehende Zuständigkeit der einzelnen US-Bundesstaaten in Rechtssachen.

Auch Deutschen wurde Beistand verweigert

Der Bundesstaat Texas hat die Exekution mit der Giftspritze des wegen zweifachen Mordes verurteilten Mexikaners José Ernesto Medellin für den 5. August angesetzt. Weiteren vier droht nach Angaben der mexikanischen Prozessvertreter jederzeit die Mitteilung eines Hinrichtungstermins. In diesen fünf Fällen hat der Internationale Gerichtshof jetzt den Aufschub angeordnet - bis zu einer inhaltlichen Entscheidung darüber, ob die USA ihren Verpflichtungen aus dem ersten Urteil in dieser Sache ausreichend nachkommen. Der Fall Medellin erinnert an die deutschen Brüder Walter und Karlheinz LaGrand. Die beiden Raubmörder wurden 1999 in den USA hingerichtet - obwohl bei ihrem Prozess, wie der Internationale Gerichtshof erst später urteilte, internationales Recht verletzt worden war. Über eine Einstweilige Anordnung des Gerichtshofes gegen die Exekution Walters - sein Bruder Karlheinz war bereits hingerichtet worden - setzte sich die Justiz im US-Bundesstaat Arizona seinerzeit hinweg. (dpa)

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