Weiter scharfe Kritik an Gesetzentwurf zur Sterbehilfe
Berlin - Nach dem Entwurf soll gewerbliche Sterbehilfe künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Nur Ärzte und Pfleger, die dem Betroffenen besonders nahestehen, sollen im Ausnahmefall straffrei bleiben.
Dem Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, Hubert Hüppe, geht eine solche Regelung zu weit. Hüppe sagte den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Freitag): "Der Arzt ist die letzte Bastion für das Leben. Wenn sich der Arzt an der Selbsttötung beteiligen darf, dann verlieren behinderte Personen, Schwerstkranke und alte Menschen den Schutz vor denjenigen, die sie drängen, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Damit würde der Druck für die Betroffenen stärker, der Sterbehilfe zuzustimmen."
Auch Alt-Bischof Wolfgang Huber lehnte es ab, die Regeln aufzuweichen. "Richtig ist es, auf Therapie zu verzichten, wenn sie nichts mehr helfen kann, und schwer kranken Menschen mit den Mitteln der Palliativmedizin ein würdiges Sterben zu ermöglichen", sagte Huber der "Bild"-Zeitung (Freitag). "Aber falsch ist es, das Tötungsverbot infrage zu stellen."
Der Vorsitzende der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Byrsch, bemängelte, im Gesetzentwurf werde aus der Begründung zum Straftatbestand werde "zu wenig deutlich, was unter Strafe stehen und was straffrei bleiben soll". Er äußerte in den WAZ-Zeitungen die Vermutung, "dass die Justizministerin ein ungeliebtes Gesetz der Koalitionsvereinbarung auf diesem Weg scheitern lassen will".
Für die Grünen verlangte der Gesundheitsexperten Harald Terpe, das Thema breit im Bundestag zu behandeln. "Ein ethisches Thema wie die Sterbehilfe sollte nicht vom Ministerium vorgegeben werden, sondern über Gruppenanträge von den Abgeordneten entwickelt werden. Die anschließende Abstimmung muss freigegeben werden". Es sei "falsch, wenn die Koalition das unter sich ausmacht", sagte Terpe der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag).
Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, sagte, die Regelungen zur Sterbehilfe dürften nicht gelockert werden. "Aktive Sterbehilfe möglich zu machen oder in irgendeinerweise straffrei zu stellen, das wird es mit der CSU nicht geben."
Hingegen hatte das CSU-geführte Justizministerium in Bayern sich dafür ausgesprochen, grundsätzlich allen Personen Straffreiheit zuzusichern, die die "ärztliche und pflegerische Betreuung" eines Suizidwilligen übernommen haben.