WDR: Tatverdächtiger nach Bonner Bombenfund identifiziert

Nach dem versuchten Sprengstoffanschlag am Bonner Hauptbahnhof haben die Ermittler einem Bericht des Westdeutschen Rundfunks zufolge einen Tatverdächtigen identifiziert.
dpa |
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Nach dem versuchten Sprengstoffanschlag am Bonner Hauptbahnhof haben die Ermittler einem Bericht des Westdeutschen Rundfunks zufolge einen Tatverdächtigen identifiziert.

Köln - Es soll sich um einen Mann aus dem nordrhein-westfälischen Langenfeld handeln. Das meldete der Sender am Samstag unter Berufung auf Sicherheitskreise.

Der Tatverdächtige gilt laut WDR als Verbindungsmann zum Terrornetzwerk Al-Kaida. Allerdings sei bisher unklar, ob der Verdächtige tatsächlich zur Tatzeit am Bahnhof oder mit der Planung beschäftigt war.

Am Montag hatte ein Mann eine Sporttasche mit einer zündfähigen Sprengvorrichtung auf einem Bahnsteig im Bonner Hauptbahnhof abgestellt. Wahrscheinlich wurde der Sprengsatz auch ausgelöst, explodierte aber nach Medienberichten wegen einer Fehlkonstruktion nicht.

Der Berliner "Tagesspiegel" (Samstag) berichtete, der Sprengsatz passe von der Machart her zu einer Bombenbau-Anleitung aus dem Internet-Magazin einer Al-Kaida-Filiale im Jemen. Bis auf wenige Abweichungen sei die Bombe mit der dort beschriebenen Konstruktion identisch.

Die Bundesanwaltschaft übernahm am Freitag die Ermittlungen. Sie bestätigte dabei in einer Mitteilung, es bestehe ein Anfangsverdacht gegen eine verdächtige Person, die "als Mitglied einer terroristischen Vereinigung einen Sprengstoffanschlag verüben wollte".

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) fordert als Konsequenz aus dem Anschlagversuch, den Straftatbestand der Bildung einer terroristischen Vereinigung zu erweitern. Er plädierte in der "Welt am Sonntag" dafür, dass der entsprechende Paragraf 129a des Strafgesetzbuches auch bei Brand- und Sprengstoffdelikten angewendet und der Generalbundesanwalt in solchen Fällen zuständig wird.

Der CDU-Politiker verlangte zudem, die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen auszuweiten. "Auf Bahnhöfen ist dies flächendeckend erforderlich." Die Kameras müssten technisch grundsätzlich auch mit einer Aufzeichnungsmöglichkeit ausgestattet sein. "Ohne eine solche Möglichkeit ist eine nachträgliche Aufklärung von Straftaten nur selten möglich", sagte er der Zeitung.

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