Was sich ab September ändert
BERLIN - Einbürgerungstest, Wohn-Riester und geändertes Urheberrecht: Am Montag tritt eine ganze Reihe von Gesetzesnovellen in Kraft. Ein AZ-Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Wer Deutscher werden will, muss künftig seine Kenntnisse über das Land testen lassen. Am Montag tritt außerdem ein Gesetz in Kraft, mit dem selbstgenutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Altersvorsorge («Riester-Rente») einbezogen wird. Zu den gesetzlichen Änderungen gehört auch ein besserer Schutz des geistigen Eigentums vor Produktpiraterie. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Zuwanderung
Vor der Einbürgerung steht jetzt ein Test. Einbürgerungswillige Ausländer müssen damit Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung Deutschlands nachweisen. Aus 300 bundesweit einheitlichen und zehn speziellen Landesfragen werden je 33 ausgewählt.
Vier Antworten sind jeweils vorgegeben, von denen eine richtig ist. Wer 17 Fragen richtig beantwortet, hat bestanden. Der Test kostet 25 Euro und kann beliebig oft wiederholt werden. Der Test wird per Verordnung des Bundesinnenministeriums eingeführt. Ausländer haben ein Recht auf Einbürgerung, wenn sie acht Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, ihren Lebensunterhalt verdienen und eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllen.
Soziales
Selbst genutztes Wohneigentum wird in die staatlich geförderte Altersvorsorge einbezogen. Nach dem rückwirkend zum 1. Januar 2008 geltenden Eigenheimrentengesetz («Wohn-Riester») kann Vermögen aus der Riester-Altersvorsorge ganz oder teilweise genutzt werden, um eine Wohnimmobilie oder Anteile an Wohnungsgenossenschaften zu erwerben oder um Immobilienkredite abzuzahlen.
Zudem wird das Riester-Sparen junger Menschen stärker gefördert. Berufseinsteiger erhalten bis zum 25. Lebensjahr beim Abschluss eines Riester-Vertrages zur privaten Altersvorsorge einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
Urheberrecht
Die Produkte geistigen Eigentums sollen besser vor Nachahmungen geschützt werden. Ein Urheber, dessen Rechte verletzt werden, kann von Dritten Auskünfte verlangen. Dies können Internetprovider sein, über deren Dienste mit Plagiaten gehandelt wird, oder Spediteure, die im guten Glauben gefälschte Markenware transportieren.
Als Ausgleich für den entstandenen Schaden kann ein Urheber vom Fälscher die Herausgabe des Gewinns verlangen oder ihm eine fiktive Lizenzgebühr berechnen. Das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums schiebt ferner dem Abmahnunwesen einen Riegel vor. Bei einfachen, nichtkommerziellen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngebühren auf 100 Euro begrenzt.
Ausbildungsförderung
Für die Ausbildung von schlecht qualifizierten Jugendlichen erhalten Betriebe einen finanziellen Anreiz. Mit dem «Ausbildungsbonus» sollen bis zu 100.000 zusätzliche Lehrstellen geschaffen werden. Das Gesetz tritt bereits am Samstag (30. August) in Kraft. Der Bonus soll Betriebe motivieren, bereits im neuen Ausbildungsjahr auch Schulabbrecher, Sonderschüler oder Jugendliche mit schlechten Zeugnissen einzustellen.
Dafür sind Zuschüsse zwischen 4000 und 6000 Euro vorgesehen. Die Hälfte davon soll nach Ablauf der Probezeit, die andere Hälfte nach Anmeldung des Lehrlings zur Abschlussprüfung ausgezahlt werden.
Geldwäsche
Bereits seit dem 21. August gelten strengere Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche. Mit dem neuen Gesetz, das eine EU-Richtlinie umsetzt, will Deutschland die Finanzquellen von Terroristen austrocknen. Bei Bargeschäften von über 15.000 Euro muss jetzt grundsätzlich die Identität des Kunden überprüft werden.
Verdächtige Fälle sind den Behörden zu melden. Die Vorkehrungen gegen Geldwäsche gelten nun nicht nur für Banken und Finanzdienstleister, sondern auch für Berufsgruppen wie Immobilienmakler und Steuerberater. (dpa)
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