Vorratsdatenspeicherung: Karlsruhe macht Bayern noch liberaler

Das Verfassungsgericht hat den Zugriff von Ermittlern und Geheimdiensten auf Telefondaten weiter eingeschränkt. Unterdessen droht neuer Ärger in Karlsruhe: FDP und Grüne haben bereits Verfassungsbeschwerden gegen das schwarz-rote BKA-Gesetz angekündigt. Besonders im Visier der Kritiker: die Online-Durchsuchung.
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KARLSRUHE/BERLIN - Das Verfassungsgericht hat den Zugriff von Ermittlern und Geheimdiensten auf Telefondaten weiter eingeschränkt. Unterdessen droht neuer Ärger in Karlsruhe: FDP und Grüne haben bereits Verfassungsbeschwerden gegen das schwarz-rote BKA-Gesetz angekündigt. Besonders im Visier der Kritiker: die Online-Durchsuchung.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugriff der Sicherheitsbehörden auf gespeicherte Telefon- und Internetdaten erneut drastisch eingeschränkt. Nach einer am Donnerstag veröffentlichten Einstweiligen Anordnung dürfen die Telekommunikationsunternehmen solche Daten vorerst nur noch dann an die Polizei übermitteln, wenn es um die Abwehr einer „dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person“ oder um die Sicherheit von Bund oder Land geht.

Bereits im März hatten die Gegner der Massenspeicherung von Verbindungsdaten – Inhalte sind nicht betroffen – mit einem Eilantrag in Karlsruhe Erfolg gehabt. Danach dürfen die Telefondaten zwar für sechs Monate gespeichert werden, den Zugriff darauf begrenzte Karlsruhe aber auf Ermittlungen wegen besonders schwerer Straftaten.

Der neue Beschluss wurde nötig, weil Bayern und Thüringen Gesetze verabschiedeten, die nicht nur Staatsanwaltschaft und Gerichten, sondern auch Polizei und Verfassungsschutz den Zugriff gestatten.

FDP-Chefin: "Bayern kann diesem BKA-Gesetz nicht zustimmen!"

Auf Kritik stößt unterdessen der Beschluss von Union und SPD, die Kompetenzen des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr zu erweitern. Juristen, Medienverbände und Opposition beklagen Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Die große Koalition hatte sich zuvor darauf geeinigt, dass das BKA bei der Fahndung nach Terroristen private Computer heimlich durchsuchen und Wohnungen Unverdächtiger mit Mikrofonen und Kameras überwachen darf.

Liberale und Grüne kündigten bereits neue Klagen in Karlsruhe an. Die FDP werde den „rechtsstaatlich absolut unzureichenden“ Gesetzentwurf kommende Woche im Bundestag ablehnen, sagte Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der AZ. Und auch im Bundesrat werde Bayern, das neuerdings von der FDP mitregiert wird, keinesfalls die Hand für dieses Gesetz heben.

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