Vorratsdaten-Studie: Ministerium sieht sich bestätigt

Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung sieht sich das Bundesjustizministerium durch ein Gutachten in seiner ablehnenden Haltung bestärkt.
dpa |
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Berlin - Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote von Straftaten nicht beeinflusst. "Wir glauben daher, dass das Gutachten unsere Position stärkt, wonach man Daten dann erheben soll, wenn es einen konkreten Anlass gibt", sagte Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP). Eine anlasslose Speicherung lehnt das Ministerium nach wie vor ab.

Allerdings verweisen die Autoren der vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Studie darauf, dass ihr Ergebnis nur eine "Momentaufnahme" sei. "Die Lage ist gegenwärtig gekennzeichnet durch eine noch sehr unsichere statistische Datengrundlage (und) das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen", heißt es in den Schlussfolgerungen der mehr als 200 Seiten umfassenden Untersuchung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung 2010 gekippt. Seitdem dürfen Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mehr ohne Anlass sechs Monate lang zur Kriminalitätsbekämpfung gespeichert werden. Für eine Neuregelung ist Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zuständig. Sie will die Daten aber nur nach konkretem Anlass speichern lassen, damit sie Ermittlern bei Bedarf zur Verfügung stehen ("Quick Freeze-Verfahren"). Der Union und dem CSU-geführten Bundesinnenministerium geht das aber nicht weit genug. In dem Streit gibt es seit Monaten keine Bewegung.

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