Von der Leyen offen für weniger Schutzstatus des Wolfes

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich grundsätzlich offen für eine Absenkung des strengen Schutzstatus des Wolfes gezeigt. "Es ist richtig, dass die gefährdete Art geschützt werden muss. Aber wenn in bestimmten Regionen die Art nicht mehr gefährdet ist, müssen wir auch anders mit dem Wolf umgehen und ihn zum Beispiel bejagen", sagte sie am Dienstag nach einer gemeinsamen Sitzung mit dem bayerischen Kabinett in München. Zwar sei der Schutz des Wolfes völkerrechtlich geregelt und dieser basiere auf den vorgelegten Zahlen zur Populationsentwicklung der Wölfe, es müsse aber auch die Lebenswirklichkeit der Menschen vor Ort beachtet werden.
dpa |
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Ursula von der Leyen (l, CDU) und Markus Söder (r, CSU) kommen zur Pressekonferenz.
Ursula von der Leyen (l, CDU) und Markus Söder (r, CSU) kommen zur Pressekonferenz. © Daniel Vogl/dpa
Bayreuth

Es sei naheliegend, "dass die Populationsdichte des Wolfes im Ruhrgebiet anders ist als in den ländlichen Regionen in Bayern oder zum Beispiel in Niedersachsen", sagte von der Leyen. Die EU-Kommission werde eine andere Herangehensweise vorschlagen, derzeit laufe aber noch die entsprechende Datensammlung aus den Mitgliedsstaaten. "Wir wollen detaillierter heruntergebrochen auf die Regionen die Zahlen und Daten haben, damit wir ein klareres Bild auch kriegen, wie die Realität vor Ort aussieht." Von der Leyen appellierte an alle EU-Staaten, die Daten zu den Wölfen zu übermitteln, "damit wir dann auch die Auslegung der Gesetze anpassen können".

Bisher genießen Wölfe in Europa einen hohen Schutzstatus, sowohl nach Bundes- als auch EU-Recht. In einigen Regionen Europas, darunter auch in Bayern, wird der Schutzstatus aber aufgrund größerer Populationen angezweifelt und in der Folge auch eine Absenkung des Schutzstatus gefordert. Bayern hatte zum 1. Mai eine eigene Verordnung erlassen, die einen leichteren Abschuss von Wölfen erlaubt, etwa wenn sie sich Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden.

Gegen die Regelung hat der Bund Naturschutz in Bayern Klage eingereicht - er fordert die Aufhebung der Regelung und pocht auf eine Fortführung des Schutzstatus. Bisher ist kein Fall bekannt, wo ein Wolf wegen der Neuregelung in Bayern abgeschossen wurde. Auch in anderen europäischen Regionen wie Tirol sind bereits Sonderregeln zum Abschuss des Wolfes in Kraft.

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