Von der Leyen bleibt bei Kindergeld-Rückzahlung hart

Ursula von der Leyen will kein Auge zudrücken: Das im Januar an Hartz-IV-Empfänger mit Kindern zuviel gezahlte Kindergeld von 20 Euro muss von den Behörden zurückgeholt werden. Die Kosten dafür stünden in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ursula von Leyen beharrt auf die Rückzahlung
dpa Ursula von Leyen beharrt auf die Rückzahlung

BERLIN - Ursula von der Leyen will kein Auge zudrücken: Das im Januar an Hartz-IV-Empfänger mit Kindern zuviel gezahlte Kindergeld von 20 Euro muss von den Behörden zurückgeholt werden. Die Kosten dafür stünden in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist nicht bereit, auf die Rückzahlung des an Hartz-IV-Bezieher zu viel ausgezahlten Kindergeldes zu verzichten. „Das ist einfach Geld, das zu viel ausgezahlt worden ist und das jetzt von den Behörden – auch als Geld des Steuerzahlers – wieder zurückgeholt werden muss“, sagte von der Leyen am Donnerstag in Berlin.

Kosten und Nutzen der Rückforderung lägen „in einem vernünftigen Rahmen“, fügte die Ministerin hinzu. Zuvor hatte die nordrhein-westfälische SPD-Chefin Hannelore Kraft in der „Bild“-Zeitung erklärt, es lohne sich wegen des riesigen bürokratischen Aufwands nicht, das Geld zurückzuholen. „Das kostet im Zweifel mehr als die 20 Euro.“ Deshalb hatte Kraft die Bundesregierung aufgefordert, das Geld den betroffenen Familien zu überlassen. Genauso hatte zuvor auch NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) argumentiert.

Das Kindergeld war zum Jahresbeginn um 20 Euro je Kind angehoben worden. Hartz-IV-Empfänger profitieren davon aber nicht, da bei ihnen die Erhöhung verrechnet wird. Da das Gesetz erst am 30. Dezember 2009 verkündet wurde, konnte die Erhöhung des Kindergeldes laut Bundesagentur für Arbeit in vielen Fällen bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes II im Januar jedoch nicht mehr berücksichtigt werden. Die BA fordert den Betrag zurück.

Von der Leyen wies auf „ungleiche Tatbestände“ hin: Ein Teil der Langzeitarbeitslosen habe die Überzahlung erhalten, ein anderer Teil dagegen nicht. Dies habe sich wegen der späten Verkündung im Gesetzblatt eher „zufällig“ ergeben. Deshalb sei jetzt die unberechtigterweise erfolgte Überzahlung zurückzufordern.

Die Betroffenen können allerdings nach Darstellung des Bundesarbeitsministeriums nicht gezwungen werden, den zu viel erhaltenen Betrag sofort zurückzuzahlen. Wer das Geld bereits ausgegeben habe, dem könne die Rückerstattung gestundet werden, hieß es. Eine Verrechnung mit künftigen Zahlungen sei ohnehin nicht möglich, da die Betroffenen den Fehler nicht selbst verursacht hätten. (dpa/apn/nz)

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.