Volkszählung: Es wird wieder gezählt

Viele Münchner haben Post: Die Volkszählung 2011 beginnt schon jetzt. Und wie in den Achtzigern hat der Staat eine Menge Fragen. Was die Volkszähler fragen...
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MÜNCHEN - Viele Münchner haben Post: Die Volkszählung 2011 beginnt schon jetzt. Und wie in den Achtzigern hat der Staat eine Menge Fragen. Was die Volkszähler fragen...

Es war einer der größten Streitfälle der alten Bundesrepublik. In den achtziger Jahren hielt die Volkszählung Gegner und Befürworter jahrelang in Atem. Jetzt ist es wieder soweit: Der Bund bereitet eine neue Volkszählung vor. Viele Münchner haben in diesen Tagen vorab das rechts abgebildete Formular zum Zensus 2011 bekommen. Die AZ gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer bekommt jetzt schon Fragebögen? Derzeit werden 1,8 Millionen Immobilienbesitzer in Bayern angeschrieben. Die derzeit verschickten Bögen sind aber nur die „Vorbefragung“: etwa zum Abgleich, ob Adresse und Eigentumsverhältnisse noch stimmen. Die eigentliche Befragung findet im Mai nächsten Jahres statt.

Wie läuft die Volkszählung? Sie besteht aus zwei Teilen: erstens die Gebäude- und Wohnungszählung. Für sie werden bundesweit 17,5 Millionen Immobilienbesitzer angeschrieben. Der zweite Teil betrifft die Bürger: Anders als früher wird der Großteil der Informationen nicht persönlich abgefragt, sondern es wird auf die Daten von Meldeämtern und der Bundesagentur für Arbeit zurückgegriffen. Zusätzlich werden zehn Prozent der Haushalte befragt und die Auskünfte dann hochgerechnet. In Bayern trifft das im Mai rund eine Million Menschen, die nach einem speziellen Schlüssel ausgewählt werden.

Was wird abgefragt? Bei den Gebäuden und Wohnungen geht es um die Art des Gebäudes, Größe, Baujahr, Anzahl der Räume und Art der Heizung. Bei den Menschen geht es um Alter, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Tag des Zuzugs in die Gemeinde, Bildungsstand, Berufsabschluss, Art der Beschäftigung, Arbeitgeber sowie die Frage nach einem Migrationshintergrund: des eigenen und der der Eltern (sofern sie nach 1955 nach Deutschland gekommen sind). Außerdem wird nach der Zugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung gefragt – die Antwort darauf ist aber freiwillig.

Muss ich antworten? Ja. Das ist im Zensus-Gesetz festgeschrieben. Wer die Antwort verweigert – egal, ob beim Bürger- oder beim Gebäudeteil – muss ein Bußgeld von 200 bis 300 Euro bezahlen, so Anke Schwarz vom Statistischen Landesamt. „Damit hat man sich aber nicht sozusagen freigekauft, sondern die Behörde kann bei fortgesetzter Verweigerung wieder und wieder 200 Euro verlangen.“ Einzige Ausnahme ist eben die Frage nach der Religion.

Warum findet die Volkszählung überhaupt statt? Die letzte Zählung war 1987 – und damals heftig. Seither werden die Daten auf dieser Basis fortgeschrieben, mit allen wachsenden Fehlermargen. Der Zensus 2011 ist nun Teil einer EU-weiten Befragung, die künftig in dieser Form alle zehn Jahre stattfinden soll. Begründung der Politik: Man brauche diese Daten für eine sinnvolle Planung – etwa, wie viele Kinderbetreuungsstätten oder Krankenhäuser eine Kommune benötigt. Deswegen auch die freiwillige Frage nach der Religion: Immer wieder fragten politische Entscheidungsträger, wie es um Lebensbedingung und Integration von muslimischen Zuwanderern bestellt ist – dafür brauche man zuverlässige Daten.

Wie ist das mit dem Datenschutz? Alle zuständigen Behörden versichern, dass die Informationen ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden – und ausschließlich anonymisiert und zusammengefasst, also etwa, wie viele Frauen im Alter von 25 bis 35 in einer Kommune leben (wie hoch also der Kindergartenbedarf sein kann), und nicht Informationen über ein Individuum. „Es gibt ein ausgeklügeltes Sicherheitskonzept“, sagt Schwarz – inklusive speziellen Schlüsseldiensten und einer polizeilichen Überprüfung für alle am Zensus Beteiligten. Sie betont auch, dass es bei amtlichen Daten noch nie einen Missbrauchsskandal gegeben habe. Wer bei der Haushaltsstichprobe dem Interviewer nichts sagen mag, kann sich auch den Fragebogen geben lassen und selbst ankreuzen – oder ihn gleich im Internet ausfüllen. Diese Möglichkeit haben auch die jetzt schon angeschriebenen Haus- und Wohnungsbesitzer.

Was sagen Verbraucherschützer? Die Münchner Verbraucherzentrale hat bislang keine Datenschutzbedenken. Juristin Tatjana Halm warnt aber vor Trittbrettfahrern: „Die könnten versuchen, durch ähnlich aussehende Briefe an sensible Daten zu kommen“, sagt sie. Ihr Tipp: Bei Brief- und Internetformularen sorgfältig Absender und Inhalt überprüfen. Weitere Informationen gibt das statistische Landesamt (Hotline 0911/98208-125, Internet: www.statistik.bayern.de. Häufige Fragen und die offiziellen Formulare lassen sich auch auf der offiziellen Homepage www.zensus2011.de einsehen. tan

WAS DIE VOLKSZÄHLER FRAGEN

Noch steht der exakte Fragenkatalog nicht endgültig. Hier eine gekürzte Auswahl nach heutigem Stand.

Welche Staatsangehörigkeit/- en haben Sie?

Zu welcher der . . . Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen bekennen Sie sich?

Welchen Familienstand haben Sie?

Wohnen Sie in Ihrer Wohnung in einer Lebensgemeinschaft zusammen, die weder Ehe noch eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist?

Wie viele Personen leben in Ihrer Wohnung?

Bewohnen Sie eine weitere Wohnung in Deutschland?

Sind Sie nach 1955 in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugezogen? In welchem Jahr, aus welchem Staat?

Ist Ihre Mutter nach 1955 in das heutige Gebiet der Bundesrepublik zu gezogen? (In welchem Jahr, aus welchem Staat? – die selben Fragen folgen für den Vater)

Waren Sie in der Woche vom 9. bis 15. Mai 2011 Schüler/–in einer allgemeinbildenden Schule?

Haben Sie einen allgemeinbildenden Schulabschluss? Welchen?

Haben Sie eine bezahlte Tätigkeit bzw. einen Nebenjob vonmindestens einer Stunde proWoche?

Sind Sie unbezahlt in einem Betrieb tätig, der von einem Familienmitglied geführt wird?

Haben Sie auch in der Woche vom 9. bis 15. Mai mindestens eine Stunde eine bezahlte Tätigkeit ausgeübt?

Wenn nein: Warum nicht?

Wie lange dauert die Unterbrechung Ihrer Tätigkeit insgesamt?

Als was sind Sie tätig?

Bitte geben Sie Postleitzahl und Ort Ihres überwiegenden Arbeitsortes an.

Haben Sie in den letzten vier Wochen etwas unternommen, um Arbeit zu finden?

Könnten Sie innerhalb der nächsten zwei Wochen eine bezahlte Tätigkeit aufnehmen?

Als was waren Sie zuletzt tätig (Branche, Beruf, Führungskraft)?

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