Viel Rauch um nichts: In Bayern bleibt alles wie's ist
Raucherclubs bleiben in Bayern vorläufig weiter erlaubt. In Ein-Raum-Kneipen darf nach einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aber nicht geraucht werden. Das Gericht lehnte zwei Anträge von Gegnern des strikten bayerischen Rauchverbotes ab.
Noch bevor das Gericht endgültig über eine Popularklage gegen Raucherclubs entscheidet, wollte eine Nichtraucherinitiative die Ausnahmeregelung für die Clubs bereits außer Kraft setzen. Die Richter sahen aber für ein sofortiges Verbot keinen Anlass. Bis zur Entscheidung über die Popularklage könnten sich Gäste, die sich Tabakrauch nicht aussetzen wollen, für den Besuch einer rauchfreien Gaststätte entscheiden, hieß es zur Begründung.
Auch den Antrag einer Gastwirtin, die für Ein-Raum-Kneipen eine Ausnahme vom Rauchverbot erreichen wollte, lehnten die Richter ab. Das dort geltende Rauchverbot verstoße nicht gegen die bayerische Verfassung, hieß es mit Verweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.
Gesundheitzsschutz Vorrang gegenüber Freiheitsrechten
Entscheide sich der Gesetzgeber für ein striktes Konzept, das dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens Vorrang gebe, könne er dem Gesundheitsschutz auch Vorrang gegenüber den Freiheitsrechten von Gastwirten und Rauchern einräumen. (AP, AZ)
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