Videoüberwachung in der Umkleide?

Keine heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern. Der Innenminister will Datenschutz am Arbeitsplatz verbessern. Zumindest ein bisschen
von  Abendzeitung
Versteckte Kameras am Arbeitsplatz sollen verboten werden.
Versteckte Kameras am Arbeitsplatz sollen verboten werden. © dpa

Keine heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern. Der Innenminister will Datenschutz am Arbeitsplatz verbessern. Zumindest ein bisschen

Lidl, Telekom, Deutsche Bahn: Mehrere Unternehmen sind in Schlagzeilen geraten, weil sie ihre Mitarbeiter heimlich ausgeforscht haben. Innenminister Thomas de Maizière will bis zum Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen, um das einzudämmen.

Ein Unternehmen soll demnach künftig nicht mehr so einfach heimliche Aufnahmen machen können. Allerdings wird es kein generelles Verbot der Videoüberwachung geben. Der Discounter Lidl sorgte 2008 für Wirbel, weil er per Video kontrollierte, wann eine Beschäftigte auf Toilette ging und wann sie Pause machte. Kunden wurden unfreiwillig zu Komparsen. Die heimliche Videoüberwachung soll demnächst nur noch zulässig sein, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat oder einer schwerwiegenden Vertragsverletzung gibt. Und sie darf nicht unverhältnismäßig sein. Bei konkretem Diebstahlsverdacht wäre das Filmen in der Umkleide einer Dusche wohl denkbar.

Anderes Beispiel: Der Stuttgarter Autobauer Daimler hat Jobsuchenden bei der Bewerbung Blut abnehmen lassen und die Daten gespeichert. Das verstößt schon jetzt gegen den Datenschutz. Blut- und Urinuntersuchungen sind nur erlaubt, wenn Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden sollen.

Demnächst soll eine Gesundheitsprüfung nur nach Einwilligung zulässig sein und nur, wenn sie notwendig ist, um die Eignung festzustellen. Sprich: Beim Chirurgen ist es relevant, ob er HIV-infiziert ist, bei der Sekretärin nicht.

Die Formulierungen im Gesetzentwurf lassen einigen Spielraum. Was sind zum Beispiel „wichtige betriebliche Interessen“, die die Überwachung von Hinterzimmern eines Ladens rechtfertigen würden? Was sind „erhöhte Voraussetzungen“, die nötig sind, damit ein Betrieb zusätzliche Daten im Kampf gegen Korruption erheben kann? Grünen-Vorsitzende Claudia Roth nannte die Novelle „mehr als lückenhaft“.

vr

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