Videoübertragung aus Gerichtssälen
Vor dem NSU-Prozess hatte es wochenlang Krach um die Vergabe der Presseplätze gegeben. Jetzt hat der Gerichtspräsident Stellung bezogen. Er denkt über neue gesetzliche Vorgaben nach.
München – Der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) München, Karl Huber, ist offen für eine Gesetzesänderung zur Videoübertragung aus Gerichtssälen. Dies müsse aber sehr ausführlich diskutiert werden, sagte Huber am Dienstag in München – kurz vor der Fortsetzung des NSU-Prozesses am Donnerstag.
Vor dem Beginn des Mammutverfahrens im Frühjahr hatte es heftige Querelen um die Vergabe der Presseplätze gegeben, nur 50 Journalisten bekamen einen reservierten Platz. Eine damals von vielen Seiten geforderte Videoübertragung in einen Nebenraum hatte das Gericht aber abgelehnt, weil dies nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich sei.
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Huber nannte für eine mögliche Gesetzesänderung verschiedene Modelle: die Übertragung nur einzelner Teile wie Anklageverlesung und Urteilsverkündung oder eines ganzen Strafverfahrens; die Übertragung in einen Nebenraum nur für Medienvertreter oder auch für die allgemeine Öffentlichkeit. Das alles müsse sauber diskutiert werden.
Darüber hinaus rief Huber den Gesetzgeber auf, über weitere Änderungen nachzudenken: etwa über die Ausgestaltung des Revisionsrechts. Fraglich sei, ob schon die Reservierung eines einzelnen Platzes für einen Botschafter problematisch sein müsse. Und was, wenn nach einer zeitweisen nicht-öffentlichen Verhandlung vergessen werde, den entsprechenden Hinweis vor der Tür des Gerichtssaals zu entfernen, damit Medien wieder Zugang haben?
Huber forderte, auch über das Thema Nebenklage nachzudenken. Selbstverständlich dürften die Rechte von Nebenklägern in keiner Weise beschränkt werden, betonte er. Ein Verfahren müsse aber auch noch vernünftig durchführbar sein.
Im NSU-Prozess gibt es mehrere Dutzend Nebenkläger und Nebenklagevertreter. Eine zahlenmäßige Begrenzung gibt es nicht – theoretisch hätte es im NSU-Prozess also noch mehr Nebenkläger geben können.
Die Justizminister von Bund und Ländern hatten bei einem Treffen im Juni keine Einigung in der Frage erzielt, ob Live-Übertragungen aus Gerichtssälen erlaubt sein sollen. Das Thema soll nun in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiter beraten werden.