Verwandtenaffäre: Vorwürfe gegen Landtag

Nach der Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag erhebt der Oberste Rechnungshof (ORH) schwere Vorwürfe gegen das Parlament.
von  dpa

Nach der Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag erhebt der Oberste Rechnungshof (ORH) schwere Vorwürfe gegen das Parlament.

München - So hätte die umstrittene Altfallregelung zur Beschäftigung von Eheleuten und Kindern nach Ansicht der Finanzprüfer schon seit dem Jahr 2004 nicht mehr angewendet werden dürfen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Sonder-Prüfbericht der Behörde, dessen Inhalt am Dienstag bekannt wurde.

Dieser Punkt ist aber rechtlich umstritten: Ein vom Landtag eingeschalteter Verfassungsrechtler kommt nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zum gegenteiligen Ergebnis: dass die Altfallregelung auch nach 2004 noch galt – und damit vom Landtagsamt nicht hätte beanstandet werden müssen. „Münchner Merkur“ und „Süddeutsche Zeitung“ hatten als erste über die ORH-Ergebnisse berichtet.

 Lesen Sie hier: Verwandtenaffäre - das Kartell der Abzocker

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.