Verteidiger wollen Freispruch für Ex-Terroristin Becker
Stuttgart - Im Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback will die Verteidigung einen Freispruch für die angeklagte Ex-Terroristin Verena Becker.
"Wir werden am Ende dieses Plädoyers - das wird nicht weiter überraschen - einen Freispruch beantragen", sagte Verteidiger Walter Venedey vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.
Was den unmittelbaren Ablauf des Attentats angeht, schlossen sich die beiden Verteidiger den Ausführungen der Bundesanwaltschaft an. Schon die Anklagevertreter hatten allen Vermutungen widersprochen, dass Becker unmittelbar an dem Attentat beteiligt gewesen sein könnte.
"Die Hauptverhandlung lässt keinen Raum mehr für die Tatsachenbehauptung, dass Frau Becker am 7.4.1977 auf der Suzuki gesessen hätte", sagte auch Venedey. Buback und seine beiden Begleiter waren von Terroristen der Rote Armee Fraktion (RAF) von einem Motorrad aus erschossen worden.
Die Verteidiger äußerten deutliche Kritik an Nebenkläger Michael Buback. Der Sohn des RAF-Opfers habe sich auf eine "Flucht aus der Realität" begeben, sagte Venedey. Buback hält Becker für die Schützin bei dem Attentat. "Nach der Hauptverhandlung wissen wir, dass wir den Nebenkläger nicht nur nicht überzeugen, sondern nicht erreichen können", sagte der weitere Verteidiger Hans Wolfgang Euler.
Venedey betonte, die Angeklagte habe sich mit ihrer terroristischen Vergangenheit auseinandergesetzt. Verena Becker sei schon vor den Ermittlungen "Fragen zu ihrer eigenen Verantwortung nachgegangen". Der Verteidiger sagte, "dass es keine gesetzlichen Formvorschriften für den Ausdruck von Abkehr und Reue gibt und dass Frau Becker eine sehr eigene Form dafür gefunden hat".
Die Bundesanwaltschaft hatte verschiedene persönliche Notizen der Angeklagten hingegen als Beleg für ihre Beteiligung an der Tat gewertet. Die Anklagevertreter gehen davon aus, dass Becker bei der Entscheidung für den Anschlag eine wichtige Rolle gespielt hatte. Sie hatten viereinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zu dem Mordanschlag beantragt. Dem widersprach Rechtsanwalt Euler: "Nach unserer Überzeugung war Frau Becker an dem Attentat nicht in strafrechtlich relevanter Weise beteiligt."
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