Verhandlung über Hotelverbot für NPD-Chef
Karlsruhe - Seine politische Gesinnung sei unvereinbar mit dem Ziel, jedem Gast ein "exzellentes Wohlfühlerlebnis" zu bieten, argumentierte der Hotelbetreiber. Voigt fühlt sich diskriminiert. Die Vorinstanzen hatten allerdings dem Hotelbetreiber recht gegeben. Ob der BGH noch heute eine Entscheidung verkündet, ist unklar.