Verhandlung über Entschädigung
Aachen - Marlis und Uwe Böken haben die Bundesrepublik auf 40 000 Euro Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz verklagt. Nach diesem Gesetz steht den Eltern eines Soldaten eine Entschädigung zu, wenn dieser bei der Dienstausübung unter besonderer Lebensgefahr stirbt.
Die 18-Jährige aus Geilenkirchen in Nordrhein-Westfalen war 2008 nach einem Sturz von dem Segelschulschiff in der Nordsee ertrunken. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Unfall aus. Die Eltern wollen gerichtlich klären lassen, ob ihre Tochter in der Nacht unter besonderer Lebensgefahr Dienst getan hatte. Sie kämpfen seit Jahren um die Aufklärung der Todesumstände.
Zwei Jahre nach dem Tod Jenny Bökens war im November 2010 eine weitere Kadettin bei der Ausbildung in Brasilien aus der Takelage der "Gorch Fock" gestürzt und gestorben.