Verfassungsschutz: Keine Erkenntnisse zu Jülich-Bericht

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse darüber, dass in der Wohnung des mutmaßlichen Paris-Attentäters Salah Abdeslam Unterlagen über das frühere Kernforschungszentrum Jülich gefunden wurden.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Berlin - Das sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Der Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen habe in dieser Angelegenheit keine Gespräche mit Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums geführt.

Die Zeitungen des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND) hatten zuvor berichtet, Maaßen habe mehrere Mitglieder des streng vertraulich tagenden Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages darüber unterrichtet. Demnach sollten ausgedruckte Internet-Artikel über die ehemalige Kernforschungsanlage und Fotos von Vorstandschef Wolfgang Marquardt gefunden worden sein, der das heutige Forschungszentrum leitet. Zur Anlage gehört auch ein Zwischenlager mit Atommüll.

Das Forschungszentrum in Jülich hat nach eigenen Angaben "keinerlei Hinweise auf eine etwaige Gefährdung". Das schrieb die Einrichtung am Donnerstag in einem kurzen Statement auf ihrer Internetseite.

Der Linken-Abgeordnete André Hahn, der Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist, sagte der dpa, mit ihm habe Maaßen nicht gesprochen. "Ich habe mit Mitgliedern der CDU, SPD und der Linken, die im Kontrollgremium sitzen, gesprochen", zitierte der WDR am Donnerstag ARD-Terrorismusexperte Michael Götschenberg. "Die sagen: vertrauliche Gespräche mit Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen habe es nicht gegeben."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.