Verfassungsschutz darf Linke-Abgeordnete beobachten
Trotz heftiger Proteste aus mehreren Bundestagsfraktionen darf der Verfassungsschutz weiterhin Abgeordnete der Linken beobachten.
Berlin - Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte am Montag in Berlin, die Behörde handele gemäß ihres gesetzlichen Auftrags.
"Nur weil es öffentlichen Protest gibt kann das nichts an der Notwendigkeit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ändern." Regierungssprecher Steffen Seibert schloss sich der Haltung des Innenministeriums an. "Es gibt einen gesetzlichen Auftrag, er ist durch das Bundesverwaltungsgericht 2010 ausdrücklich als rechtmäßig bestätigt worden", sagte er. "Dieser gesetzliche Auftrag des Bundesverfassungsschutzes entzieht sich dem persönlichen Zugriff oder den persönlichen Überzeugungen der Bundeskanzlerin."
Am Wochenende hatte der "Spiegel" berichtet, dass der Verfassungsschutz 27 Bundestagsabgeordnete der Linken beobachtet, darunter Fraktionschef Gregor Gysi, Parteichefin Gesine Lötzsch und Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau. Das Innenministerium bestätigte zwar die Zahl der beobachteten Abgeordneten, wollte aber unter Berufung auf eine Geheimhaltungspflicht keine Namen nennen. Nach Angaben des Ministeriums wird die Linke - früher PDS - seit 1995 vom Verfassungsschutz beobachtet.
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