Verfassungsrichter weisen Beschwerde zurück

Wegen Verdachts auf Kinderpornographie durchsuchten Behörden die Wohnung von Sebastian Edathy. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete reichte dagegen eine Verfassungsbeschwerde. Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt.
dpa |
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Wegen Verdachts auf Kinderpornographie durchsuchten Behörden die Wohnung von Sebastian Edathy. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete reichte dagegen eine Verfassungsbeschwerde. Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gegen die Durchsuchung seiner Wohnungen zurückgewiesen. Die erhobenen Rügen "haben keine hinreichende Aussicht auf Erfolg".

"Sie sind teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet", teilte das Gericht weiter mit.

In dem Ermittlungsverfahren gegen Edathy wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie hatten die Behörden im Februar die Durchsuchung seiner Wohnungen und seines Abgeordnetenbüros sowie den Zugriff auf seine E-Mails beschlossen. Dagegen wandte sich Edathy an das Landgericht Hannover, hatte aber keinen Erfolg. Anfang Mai reichte er Verfassungsbeschwerde ein.

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