Verfassungsrechtler: Berliner Volksbegehren ist aussichtslos

In Berlin ist ein Bürgerbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne gestartet - ohne große Chancen, wenn es nach Hans-Jürgen Papier geht, dem Ex-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Er sieht mehrere große Hindernisse.
dpa |
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Enteignungsforderung in Berlin.
Paul Zinken/dpa 10 Enteignungsforderung in Berlin.
Protest gegen den Verkauf von Mietwohnungen in Berlin.
Christoph Soeder/dpa 10 Protest gegen den Verkauf von Mietwohnungen in Berlin.
Protest gegen Gentrifizierung an der Karl-Marx-Allee im Berliner Bezirk Friedrichshain.
Wolfgang Kumm/dpa 10 Protest gegen Gentrifizierung an der Karl-Marx-Allee im Berliner Bezirk Friedrichshain.
Wohnhäuser in Berlin.
Wolfgang Kumm/dpa 10 Wohnhäuser in Berlin.
Hält Enteignungen prinzipiell für denkbar: Grünen-Chef Robert Habeck.
Bernd von Jutrczenka/dpa 10 Hält Enteignungen prinzipiell für denkbar: Grünen-Chef Robert Habeck.
Eine Demonstrantin bringt es in München auf den Punkt: "Letztes Hemd für letztes Loch!"
Sven Hoppe/dpa 10 Eine Demonstrantin bringt es in München auf den Punkt: "Letztes Hemd für letztes Loch!"
Sorgen, seine Wohnung zu verlieren, gibt es viele: Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs.
Stephan Jansen/dpa 10 Sorgen, seine Wohnung zu verlieren, gibt es viele: Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs.
Gebäudesanierung: Oft steigen die Mieten nach Modernisierungen drastisch.
Johannes Eisele/dpa 10 Gebäudesanierung: Oft steigen die Mieten nach Modernisierungen drastisch.
Wohnungsbesichtigung in Hamburg: Wohl dem, der jede Miete zahlen kann.
Axel Heimken/dpa 10 Wohnungsbesichtigung in Hamburg: Wohl dem, der jede Miete zahlen kann.
In den Großstädten kommen selbst Gutverdiener immer öfter an ihre finanziellen Grenzen.
Andreas Gebert/dpa 10 In den Großstädten kommen selbst Gutverdiener immer öfter an ihre finanziellen Grenzen.

Berlin - Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hält das Berliner Volksbegehren für Enteignungen großer Wohnungsunternehmen für aussichtslos. "Um es klar zu sagen: Enteignungen hielte ich in diesem Fall für verfassungsrechtlich eindeutig unzulässig", sagte Papier der "Welt".

Zwar sei es zweifellos eine Frage des Gemeinwohls im Sinne von Artikel 14 des Grundgesetzes, dass Wohnen auch für den Durchschnittsbürger bezahlbar sein müsse. "Aber dieses Ziel kann mit viel milderen Mitteln verfolgt werden als dem Schwert des totalen Entzugs von Eigentum. Zum Beispiel über die Sozialbindung des Grundeigentums und durch mehr Wohnungsbau", so der Staatsrechtler.

Auch Artikel 15 des Grundgesetzes sieht Papier nicht als tragfähige Grundlage für Enteignungen. "Der Artikel 15 ist 1949 vom Parlamentarischen Rat als Ausdruck der Offenheit in Bezug auf die künftige Wirtschaftsverfassung Deutschlands eingeführt worden. Damals wollte man auch planwirtschaftliche Entwicklungen nicht ausschließen", so der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts. "Nur: Dieser Sozialisierungsartikel ist noch nie zur Anwendung gekommen. Und mit der Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft sollte er sich erledigt haben."

Die Initiative in Berlin ziele im Übrigen nicht auf eine allgemeine Änderung der Eigentumsordnung von Grund und Boden im Sinne von Artikel 15 ab, sondern "auf den Entzug von Eigentum bestimmter Unternehmen", kritisierte Papier. In der Hauptstadt hat kürzlich ein bundesweit einmaliges Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne begonnen. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich entschieden gegen die Enteignung großer Wohnungsunternehmen ausgesprochen.

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