Verfassungsklage: Die Rache der Atom-Riesen

Die Kehrtwende der Regierung nach Fukushima hat die Energieversorger kalt erwischt: Der Staat macht die Kernkraftwerke dicht, ohne die Betreiber zu entschädigen. Nun sinnen sie auf Revanche.
von  Anja Semmelroch, Sönke Möhl
Das Kernkraftwerk Grohnde in Niedersachsen gehört zu knapp 83 Prozent Eon. Es soll noch bis 2021 in Betrieb bleiben.
Das Kernkraftwerk Grohnde in Niedersachsen gehört zu knapp 83 Prozent Eon. Es soll noch bis 2021 in Betrieb bleiben. © Julian Stratenschulte/dpa

Der Schlachtruf der Atomkonzerne ist spätestens seit vergangener Woche formuliert. "Ich erwarte Gerechtigkeit", sagte Eon-Chef Johannes Teyssen bei der Vorlage tiefroter Jahreszahlen in Essen. Und vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wiederholt er sein Credo gestern noch einmal.

Aber mit einem großen G fängt auch das Wörtchen "Geld" an. Und darum geht es in allererster Linie, wenn die Verfassungsrichter zwei Tage lang den deutschen Atomausstieg durchleuchten.

 

Was genau wird in Karlsruhe verhandelt?

Dafür braucht es einen Blick zurück ins Frühjahr 2011. Die Welt schaut voller Entsetzen auf das japanische Fuku-shima, wo nach Erdbeben und Tsunami vom 11. März ein Atomkraftwerk außer Kontrolle gerät. Die Ereignisse führen die Risiken der Kernkraft neu vor Augen. Wenige Monate zuvor haben Union und FDP den rot-grünen Atomausstieg bis zum Jahr 2036 gestreckt. Schnell ist klar: So eine Energiepolitik ist kurz vor wichtigen Landtagswahlen nicht mehr opportun. In Windeseile erfindet sich Schwarz-Gelb neu – als Anti-Atom-Koalition.

 

Was bedeutet das für die 17 deutschen Kernkraftwerke?

Sieben ältere Blöcke und das als "Pannenmeiler" verschrieene AKW Krümmel in Schleswig-Holstein müssen per Moratorium sofort für drei Monate vom Netz. Eine Änderung des Atomgesetzes zum 31. Juli 2011 besiegelt ihr endgültiges Aus. Den restlichen neun Kraftwerken setzt der Gesetzgeber über elf Jahre gestaffelt feste Deadlines, zu denen die Betriebsgenehmigung erlischt.

Damit ist der Atomausstieg bis 2022 beschlossene Sache. Heute gibt es bundesweit noch acht aktive Meiler. Deutschlands größte Energiekonzerne Eon und RWE hat die erzwungene Energiewende in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten gestürzt.

 

Wie reagieren die Betreiber?

Die ziehen dutzendfach mit Schadenersatzforderungen vor Gericht – und haben dabei keine schlechten Karten. Denn bei der Hauruck-Aktion gibt es juristische Grauzonen. So erklärt Anfang 2013 der hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil die sofortige Abschaltung von Biblis A und B für rechtswidrig – weil RWE vor der Entscheidung nicht ordnungsgemäß angehört wurde. Ob das auch hohe Entschädigungssummen bedeutet, müssen im Einzelfall die Gerichte entscheiden. Die Grundsatzklagen werden aber erst jetzt in Karlsruhe verhandelt.

Mit welchen Auswirkungen? Eon, RWE und der schwedische Staatskonzern Vattenfall werten den beschleunigten Atomausstieg als Enteignung. Sie wollen feststellen lassen, dass ihnen laut Grundgesetz vom Staat eine Entschädigung zusteht. Das schulde man schon den "Tausenden von Kleinanlegern, die gespart haben in Eon-Aktien, die ihre Rente in Eon-Aktien angelegt haben", betont Teyssen in Karlsruhe. Er spricht viel von Vertrauen, von Fairness, von Solidarität.

Aber natürlich geht es am Ende um Geld: Sollten die Konzerne Recht bekommen, wäre der Weg frei für Schadenersatzklagen im zweistelligen Milliardenbereich.

 

Haben sie Chancen auf Erfolg?

Darüber lässt sich nach den ersten Verhandlungsstunden nur spekulieren. Die Richter haben schwierige Fragen zu bewerten: Können Abschalttermine und gekürzte Strommengen überhaupt eine Enteignung sein? Muss es dafür einen finanziellen Ausgleich geben? Wurden die einzelnen Meiler ungleich behandelt? Und kann sich ein ausländischer Staatskonzern überhaupt auf deutsche Grundrechte berufen? Um die Sache noch komplizierter zu machen: Garantiert ist momentan noch nicht einmal, ob es überhaupt jemals zu einem Urteil kommt.

 

Warum das?

Die Konzerne haben ihre Klagen vor Jahren eingereicht, seither ist viel passiert. Aktuell dreht sich alles um die Frage, wer die Kosten für den Rückbau der Meiler und die Lagerung des Atommülls schultern muss – nach Experten-Schätzungen mindestens 48,8 Milliarden Euro.

Seit Wochen wird in einer Kommission verhandelt. Der Staat könnte den Versorgern bei der Übernahme von Risiken entgegenkommen. Aber das hat seinen Preis: Im Gegenzug sollen die Konzerne ihre Klagen fallenlassen. Auch wenn Eon-Chef Teyssen diese Lesart demonstrativ von sich weist: Das Karlsruher Verfahren ist Verhandlungsmasse geworden.

 

Was passiert, wenn es vor einem Urteil einen Deal gibt?

Eine Verfassungsklage kann zwar zurückgenommen werden. Deals in Berlin dürften die Richter aber wenig beeindrucken.

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