Verfassungsgerichtshof verhandelt über AfD-Klage

Die AfD-Fraktion hatte von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und Kandidaten nominiert, die aber im Landtag nicht die erforderliche Mehrheit erhielten. Sie argumentiert, sie werde in ihren Rechten auf formale Chancengleichheit, auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung und auf effektive Opposition beschnitten.