Verfassungsgerichtshof verhandelt über AfD-Klage

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verhandelt am 12. Juni über eine Klage der AfD-Landtagsfraktion, die sich bei der Besetzung des siebenköpfigen parlamentarischen Kontrollgremiums im Landtag ausgegrenzt fühlt. Der Landtag hatte das Gremium ohne AfD-Beteiligung besetzt. Die AfD werde vom Verfassungsschutz beobachtet und könne deshalb nicht Teil der Kontrolle des Verfassungsschutzes sein, lautete ein Teil der Begründung. Die Klage bezieht sich auf die bereits vergangene Wahlperiode. Der Verhandlungstermin am 12. Juni ersetzt einen ausgefallenen Termin vom 15. Mai.
dpa |
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Der Schriftzug „Bayer. Verfassungsgerichtshof“ ist auf einem Schild am Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu sehen.
Der Schriftzug „Bayer. Verfassungsgerichtshof“ ist auf einem Schild am Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu sehen. © Matthias Balk/dpa/Archivbild
München

Die AfD-Fraktion hatte von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und Kandidaten nominiert, die aber im Landtag nicht die erforderliche Mehrheit erhielten. Sie argumentiert, sie werde in ihren Rechten auf formale Chancengleichheit, auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung und auf effektive Opposition beschnitten.

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