Verfassungsgericht zu NSU-Prozess: Plätze schaffen!
Also doch: Das Gericht in München muss beim NSU-Prozess Plätze für Vertreter ausländischer Medien schaffen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag.
Karlsruhe – Das Oberlandesgericht München muss beim NSU-Prozess eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter ausländischer Medien vergeben. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag. Damit hatte ein Eilantrag der türkischen Tageszeitung „Sabah“ Erfolg.
Der NSU-Prozess soll am kommenden Mittwoch in München beginnen. Türkische Medien waren bei der Vergabe der 50 reservierten Presseplätze leer ausgegangen – obwohl acht der zehn Mordopfer der Neonazi-Terroristen türkische Wurzeln haben.
Das Oberlandesgericht hatte die Akkreditierungen nach der Reihenfolge des Eingangs vergeben. Im Gegensatz zu anderen Strafverfahren gab es kein spezielles Kontingent für ausländische Medien.
Wie die Platzvergabe im einzelnen geschehen soll, ließen die Verfassungsrichter offen. „Möglich wäre ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden“, hieß es in der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts. „Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten.“