Verfassungsgericht will Urteile zum Bundespräsidenten verkünden

Wahlverfahren und Rederecht des Bundespräsidenten stehen im Mittelpunkt zweiter Urteile, die das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe verkünden will. Geklagt hat die rechtsextreme NPD.
dpa |
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Karlsruhe - In dem einen Verfahren war der NPD-Vorsitzende Udo Pastörs gegen die Präsidentenwahlen von 2009 und 2010 vorgegangen. 2009 wurde Horst Köhler gewählt, ein Jahr darauf Christian Wulff. Pastörs war beide Male Mitglied der Bundesversammlung und hatte erfolglos eine persönliche Vorstellung der Kandidaten gefordert. Die NPD hatte den rechtsextremen Liedermacher Frank Rennicke ins Rennen geschickt.

Im zweiten Komplex sieht die rechtsextreme Partei sich durch Äußerungen von Bundespräsident Joachim Gauck gegenüber Schülern in ihren Rechten verletzt. Gauck hatte im August 2013 auf wochenlange, von der NPD unterstützte ausländerfeindliche Proteste gegen ein Asylbewerberheim reagiert und unter anderem von "Spinnern" gesprochen. Es wird erwartet, dass das Gericht grundsätzlich aufzeigt, wie weit das Staatsoberhaupt in Reden, Interviews und Gesprächen gehen darf.

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