Verfassungsgericht prüft Äußerungen Gaucks nach NPD-Klage

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Bundespräsident Joachim Gauck vor der Bundestagswahl 2013 die Grenzen parteipolitischer Neutralität überschritten hat.
dpa |
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Karlsruhe - Gauck hatte sich seinerzeit in einem Gespräch mit Schülern zu ausländerfeindlichen, von der NPD unterstützten Protesten gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf geäußert. Dabei sagte er unter anderem: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen."

Die rechtsextreme NPD hat Gauck daraufhin verklagt. Sie sieht sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das ist das erste Mal, dass ein Staatsoberhaupt vor dem Bundesverfassungsgericht wegen seiner Wortwahl verklagt worden ist. Das Verfahren ist heikel, weil der Zweite Senat auch das NPD-Verbotsverfahren bearbeitet. Gauck wird selbst nicht vor Gericht erscheinen. Mit einem Urteil wird zunächst nicht gerechnet.

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