Verfassungsgericht: Bleibt die Saar-Wahl gültig?

Die Landtagswahl an der Saar hat vor zwei Jahren zur Bildung der ersten Jamaika-Koalition auf Landesebene geführt. Doch es gibt Zweifel an der Korrektheit der Abstimmung.
dpa |
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Saarbrücken - Am Donnerstag hat sich der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit der Abstimmung befasst, die vor zwei Jahren die erste Jamaika-Koalition auf Landesebene hervorgebracht hat.

Bei dem mündlichen Termin in Saarbrücken deutete aber nur wenig darauf hin, dass bei der Abstimmung vor zwei Jahren so gravierende Fehler gemacht worden sein könnten, dass der Landtag aufgelöst und ganz oder teilweise neu gewählt werden muss. Die Entscheidung darüber wollte das Gericht noch am Abend verkünden.

Dem Gericht lagen mehrere Wahlprüfungsbeschwerden der SPD-Fraktion und mehrerer Wahlberechtigter zu unterschiedlichen Aspekten vor. Bei der Landtagswahl am 30. August 2009 hatte die CDU 19 Mandate errungen, die SPD 13, die Linke 11, die FDP 5 und die Grünen 3. Danach hatten CDU, FDP und Grüne die erste und bisher einzige Jamaika-Landesregierung gebildet.

Die Sozialdemokraten monieren vor allem unlautere Wahlwerbung der CDU sowie Stimmzettel, auf denen ein Orientierungspfeil in das Feld der CDU reichte. In der mehr als vierstündigen Verhandlung schlossen ein Politologe und ein Kommunikationswissenschaftler aus, dass dies wahlentscheidend gewesen sei. Nach ihren eigens angestellten empirischen Studien habe die Gestaltung des Pfeils keinen messbaren Einfluss auf das Wahlverhalten gehabt. Ähnliches gelte für die bereits als verfassungswidrig eingestufte Wahlwerbung der damaligen CDU-Alleinregierung für die Union.

Vier Einzelkläger, die der Linken nahestehen, beanstanden zudem das Zustandekommen der Kandidatenliste ihrer Partei im Kreis Neunkirchen. Gerichtspräsident Rixecker vertrat die Auffassung, dass solche Fehler - selbst wenn sie sich bestätigten - nicht zur Auflösung des Landtags führen dürften. Er schloss nicht aus, dass einer Partei infrage stehende Mandate aberkannt werden könnten.

Rixecker betonte, das Gericht wolle auch über die Rechtmäßigkeit des saarländischen Wahlgesetzes entscheiden. Zur Debatte steht dabei vor allem die Fünf-Prozent-Hürde, gegen die sich eine der drei Wahlprüfungsbeschwerden richtet. Innenminister Stephan Toscani (CDU) und Vertreter des Landtags vertraten die Auffassung, dass durch die Aufsplitterung des Parteisystems eine solche Klausel mehr denn je notwendig sei.

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