Verfassungsgericht billigt Antiterrordatei
Karlsruhe - Die Antiterrordatei sei in ihrer Grundstruktur verfassungsgemäß, hieß es in dem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Dennoch seien Nachbesserungen im Detail notwendig. Die Richter gaben dem Gesetzgeber Zeit bis zum 31. Dezember 2014, um verfassungswidrige Vorschriften zu ändern.
Die 2007 eingerichtete Datei soll helfen, mit schnellem Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern. Erfasst werden nicht nur Terrorverdächtige, sondern auch unbeteiligte Kontaktpersonen. Insgesamt sind derzeit rund 17 000 Personen gespeichert.
Ein pensionierter Richter hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung eingelegt. Er sieht unter anderem sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die Karlsruher Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf die 2012 eingeführte Rechtsextremismus-Datei haben. Diese funktioniert nach demselben Muster wie die Antiterrordatei.