Verfahren gegen Christian Wulff beginnt
Es ist ein Novum: Erstmals muss sich ein früheres Staatsoberhaupt der Bundesrepublik in einem Strafprozess verantworten. Am Donnerstag beginnt das Verfahren gegen Christian Wulff. 22 Tage soll verhandelt werden. Auch prominente Zeugen sind geladen.
Hannover – Erstmals steht ein ehemaliges Staatsoberhaupt der Bundesrepublik vor Gericht. Ex-Bundespräsident Christian Wulff muss sich von Donnerstag an wegen Vorteilsannahme vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Hannover verantworten. Der 54-Jährige hat sich nach Ansicht der Staatsanwälte in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident korrupt verhalten, als er sich von dem befreundeten Filmunternehmer David Groenewold einladen ließ.
Die ersten Berichte über Vergünstigungen für den früheren CDU-Politiker kamen im Dezember 2011 auf. Als die Liste der Vorwürfe immer länger wurde, beantragte die Staatsanwaltschaft Hannover im Februar 2012 die Aufhebung der Immunität Wulffs als Bundespräsident. Das führte einen Tag später zu seinem Rücktritt.
Im Zuge der Untersuchungen der Justiz stellte sich heraus, dass fast alle Vorwürfe strafrechtlich bedeutungslos waren. Ermittelt wurde unter anderem wegen der Urlaube Wulffs, auch in Auslands-Immobilien mit ihm bekannter Unternehmer, wegen eines günstigen Kredits für seinen Hauskauf und kostenloser Flug-Upgrades.
Angeklagt ist Wulff jetzt noch wegen rund 700 Euro, die der Filmproduzent Groenewold für ihn bezahlt haben soll, als Wulff 2008 mit seiner Frau das Münchner Oktoberfest besuchte. Deswegen wird auch Groenewold wegen Vorteilsgewährung mit angeklagt. Wulff wusste nach eigenen Angaben nichts davon, dass sein Freund unter anderem teilweise das Hotel für ihn bezahlte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Groenewold Wulff mit der Kostenübernahme motivieren wollte, für eines seiner Filmprojekte bei Siemens um Geld zu werben. Das tat Wulff etwa zweieinhalb Monate später.
Das Gericht hat für das Verfahren 22 Verhandlungstage bis Anfang April 2014 angesetzt. 46 Zeugen sind geladen, darunter eine prominente Schauspielerin und ein Verleger aus München. Die Zeugennamen will keiner der Verfahrensbeteiligten vorher offiziell nennen – zumal offen ist, ob wirklich alle gehört werden. Gegen die Entscheidung des Landgerichts könnte nur Revision beim Bundesgerichtshof als einzige weitere Instanz beantragt werden.
Nach Abschluss der Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Wulff angeboten, das Verfahren gegen 20 000 Euro Geldauflage einzustellen. Groenewold hätte 30 000 Euro zahlen sollen. Beide lehnten das ab.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft in Hannover, Jörg Fröhlich, sagte der Nachrichtenagentur dpa einen Tag vor Prozessauftakt: „Es wird der Staatsanwaltschaft immer vorgeworden, sie habe mit großem Aufwand ein relativ schmales Ergebnis erzeugt.“ Bei strafrechtlichen Ermittlungen sei eine ökonomische Zweck-Nutzen-Analyse aber nicht angemessen. „Das Ermittlungsergebnis ist ein objektives.“ Wulffs Medienanwalt Gernot Lehr sagte, der ehemalige Präsident vertraue seit seiner Rücktrittserklärung auf das rechtsstaatliche Verfahren.
Für den ersten Prozesstag sind noch keine Zeugen geladen. „Der Plan ist, die Anklage zu verlesen“, sagte Gerichtssprecher Martin Grote. Ob es bereits davor Anträge der Verteidigung geben werde, sei offen. Am zweiten Verhandlungstag sollen vier Zeugen aussagen.
Das Gericht verhandelt unter Vorsitz von Frank Rosenow. Ihm zur Seite stehen zwei weitere Richter und zwei Schöffen. Die Staatsanwaltschaft wird vertreten durch Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer und Anna Tafelski. Verteidigt wird Wulff von den Rechtsanwälten Bernd Müssig aus Bonn und Michael Nagel aus Hannover.
Zur Berichterstattung über den Prozess haben 70 Medienvertreter Zugang zum Gerichtssaal. Akkreditiert sind unter anderem auch ein russischer, ein ukrainischer und ein Schweizer Fernsehsender, außerdem eine niederländische und eine tschechische Zeitung.