Verena Becker wegen Beihilfe zu Buback-Mord verurteilt

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Buback 1977 schuldig gesprochen.
dpa/dapd/az |
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Gerade zehn Meter saßen sie gestern in Stuttgart-Stammheim voneinander entfernt. Doch Verena Becker und Michael Buback trennen Welten.
dpa 2 Gerade zehn Meter saßen sie gestern in Stuttgart-Stammheim voneinander entfernt. Doch Verena Becker und Michael Buback trennen Welten.
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Stuttgart in Stuttgart-Stammheim.
dpa 2 Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Stuttgart in Stuttgart-Stammheim.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 schuldig gesprochen.

Stuttgart – Die Richter verurteilten sie am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Wegen einer früheren Verurteilung zu lebenslanger Haft gelten zweieinhalb Jahre bereits als vollstreckt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart nach mehr als anderthalb Jahren Prozessdauer. Becker hatte vor Gericht eine Beteiligung an dem Attentat bestritten.

Buback und seine beiden Begleiter waren vor 35 Jahren von einem Mordkommando der Roten Armee Fraktion (RAF) in Karlsruhe in ihrem Dienstwagen von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden unmittelbaren Täter waren, konnte das Gericht in dem mehr als anderthalb Jahre dauernden Verfahren nicht klären.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen Beihilfe gefordert. Becker habe innerhalb der RAF eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für den Mordanschlag gespielt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 59 Jahre alte Angeklagte hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung bestritten.

Der Nebenkläger Michael Buback, Sohn des Opfers, hielt bis zum Schluss des Prozesses an seiner These fest, dass Becker selbst die tödlichen Schüsse abfeuerte. Hierfür ergab die Hauptverhandlung jedoch keine tragfähigen Anhaltspunkte.

 

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