Verbotsverfahren gegen die NPD eröffnet

Das Bundesverfassungsgericht das Hauptverfahren zu einem möglichen Verbot der NPD eröffnet. Eine erste mündliche Verhandlung soll im Frühjahr des nächsten Jahres stattfinden.
von  dpa/az
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe setzt sich ab März 2016 mit einem möglichen Verbot der rechtsextremen NPD auseinander.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe setzt sich ab März 2016 mit einem möglichen Verbot der rechtsextremen NPD auseinander. © dpa/AZ

Das Bundesverfassungsgericht das Hauptverfahren zu einem möglichen Verbot der NPD eröffnet. Eine erste mündliche Verhandlung soll im Frühjahr des nächsten Jahres stattfinden.

Karlsruhe - Wird die rechtsextreme NPD verboten? Der Verbotsantrag der Bundesländer hat am Montag eine wichtige Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat für März 2016 eine mündliche Verhandlung über ein mögliches Verbot der Neonazi-Partei angesetzt.

Die Richter wollen an drei Tagen (1. bis 3. März) in einer öffentlichen Erörterung prüfen, ob die NPD wegen ihrer möglichen Verfassungsfeindlichkeit verboten werden muss. Das teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe ohne Angaben von Gründen mit.

Berichterstatter des Verfahrens und damit federführend ist der Richter und ehemalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller. Er hatte die Länder in einem Berichterstatterschreiben dazu angeregt, ihre Ausführungen für das Gericht zum aggressiven und Antidemokratie Auftreten der rechtsextremen Partei zu ergänzen. Außerdem wollte das Gericht weitere Beweise zur Abschaltung von Geheimdienstinformanten. Beides lieferten die Länder nach.

Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag im Dezember 2013 gestellt. Die rechtsextreme NPD sei verfassungsfeindlich und wolle die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ganzen beseitigen, argumentiert die Länderkammer. Bundestag und Bundesregierung hatten sich dem Antrag nicht angeschlossen.

2003 war ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

Bisher gab es in Deutschland zwei Parteiverbote: 1952 verbot Karlsruhe die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

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