Urteil im ersten Prozess gegen IS-Kämpfer erwartet
Frankfurt/Main - Den 20 Jahre alten Syrien-Heimkehrer erwartet nach dem Jugendstrafrecht eine Gefängnisstrafe von dreieinviertel bis viereinviertel Jahren. Darauf hatten sich der Staatsschutzsenat, die Bundesanwaltschaft und die Verteidigung verständigt. Voraussetzung für die Vereinbarung war, dass der Angeklagte Kreshnik B. ausführlich auf die Fragen von Gericht und Anklagebehörde antwortet.
Der Heranwachsende ist wegen der Mitgliedschaft im Islamischen Staat (IS) angeklagt. Der ursprüngliche Anklagepunkt, eine schwere staatsgefährdende Straftat im Ausland vorbereitet zu haben, wurde fallengelassen.
Der Deutsche mit Wurzeln im Kosovo hatte im Prozess gestanden, im Juli 2013 nach Syrien gereist zu sein, um mit dem IS gegen das Assad-Regime zu kämpfen. Er habe auch an Kampfeinsätzen teilgenommen, dabei aber nicht auf Menschen geschossen. Bei seiner Rückkehr vor knapp einem Jahr wurde der Frankfurter am Flughafen festgenommen und sitzt seither in U-Haft. Die Bundesanwaltschaft fordert viereinviertel Jahre Haft, der Anwalt dreieinviertel Jahre.