Urteil gegen IS-Heimkehrerin Sabine S. erwartet

In zwei Fällen stehen heute Heimkehrerinnen aus dem Gebiet der Terrormiliz IS vor Gericht. Gegen eine der ersten deutschen Rückkehrerinnen wird in Stuttgart das Urteil erwartet.
dpa |
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Die Angeklagte soll mehrere Jahre bei der Terrororganisation IS gelebt haben.
Sebastian Gollnow/dpa Die Angeklagte soll mehrere Jahre bei der Terrororganisation IS gelebt haben.

Stuttgart/München - In Stuttgart und München werden an diesem Freitag die Prozesse gegen zwei Heimkehrerinnen aus dem Gebiet der Terrormiliz IS fortgesetzt.

Dabei will das Stuttgarter Oberlandesgericht heute das Urteil gegen die angeklagte Sabine S., eine der ersten deutschen Rückkehrerinnen verkünden. Sie muss sich wegen Mitgliedschaft beim Islamischen Staat (IS) verantworten.

Laut Anklage lebte sie von Dezember 2013 bis August 2017 in Syrien und im Irak und pries in mehreren Internetblogs das Leben beim IS, um möglichst viele Leute zur Ausreise in das Krisengebiet zu bewegen. Sie war Mitte 2018 nach der Rückkehr in Baden-Baden festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft beantragte sechs Jahre Gefängnis, der Anwalt der Frau hingegen drei Jahre.

Im zweiten Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen soll vor dem Oberlandesgericht München die mutmaßliche Mutter des Kindes ihre Aussage fortsetzen (9.30 Uhr). Am zweiten Tag der Vernehmung der 47-Jährigen soll es um die grauenvolle Tat gehen, die im Zentrum der Anklage steht. Eine 28 Jahre alte Deutsche, die sich dem IS angeschlossen haben soll, ist wegen Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt. Sie soll dabei zugesehen haben, wie ihr Ehemann 2015 die Fünfjährige im Irak bei 45 Grad im Hof ankettete und verdursten ließ.

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