Upgrade-Affäre: Wulff räumt Gesetzesverstoß ein
HANNOVER - Reuig zeigt sich Niedersachsens Ministerpräsident: «Das war ein Fehler. Ein Politiker muss jeden Anschein einer Besserstellung vermeiden.» Wulff war mit seiner Familie in den Weihnachtsurlaub geflogen - die Heraufstufung in die Business Class stellte ihm die Airline erst mal nicht in Rechnung.
Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) hat mit seinem verbilligten Urlaubsflug nach Florida gegen das Ministergesetz des Landes verstoßen. Das räumte Wulff am Donnerstag im Landtag in Hannover ein. Der Regierungschef und seine Familie hatten für ihren Weihnachtsurlaub Economy-Flüge gebucht, waren dann aber kostenlos in die teurere Business-Klasse hochgestuft worden.
«Das Upgrade hätte ich nicht in Anspruch nehmen dürfen», sagte Wulff auf eine Anfrage der SPD-Fraktion. «Das war ein Fehler. Ein Politiker muss jeden Anschein einer Besserstellung vermeiden.» Wulff räumte ein, dass ihm dies aber erst bewusst geworden sei, als das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» wegen der Reise in der Staatskanzlei nachfragte.
Laut Wulff geht das zunächst kostenlose Upgrade der Flüge auf ein Gespräch seiner Ehefrau mit Air-Berlin-Chef Joachim Hunold zurück. Bettina Wulff und Hunold hätten sich am Rande von dessen Geburtstag «über unsere jeweiligen Weihnachtsurlaube und auch den von uns bei Air Berlin gebuchten Flug unterhalten», sagte Wulff. «Herr Hunold hat dabei angeregt, aus Sicherheitsgründen für die ganze Familie ein Upgrade vorzunehmen, sofern frei Plätze in der Business-Class zu Verfügung stehen.»
Auch ein Fall für die Staatsanwälte
Wulff war am 21. Dezember mit seiner Frau und zwei Kindern von Düsseldorf aus mit Air Berlin nach Miami geflogen und am 3. Januar zurückgekehrt. In beiden Richtungen saß die Familie in der Business-Class, obwohl sie nur Economy-Flüge gezahlt hatten. Erst nach der Nachfrage des «Spiegel» ließ Wulff den Differenzbetrag von seinem Konto, 3056 Euro, einziehen.
Auch die Staatsanwaltschaft wird sich Wulff zufolge noch mit den verbilligten Flügen befassen. Die SPD wies in der Landtagsdebatte darauf hin, dass Vorteilsannahme für einen Amtsträger auch bei Rückgabe des Vorteils und tätiger Reue strafbar sei. Man müsse der Justiz Gelegenheit zur Prüfung des Sachverhalts geben, antwortete Wulff. Eine interne Prüfung innerhalb der Landesregierung habe ergeben, dass strafrechtliche Bestimmungen nicht einschlägig seien. (apn/dpa)
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