Update: BGH bestätigt Urteil im Fall Oury Jalloh

Zum zweiten Mal steht ein Gerichtsurteil zum Feuertod des Afrikaners Oury Jalloh auf dem Prüfstand des Bundesgerichtshofs (BGH). Ob nach dem Landgericht Dessau auch das Landgericht Magdeburg einen Rüffel aus Karlsruhe bekommt, wird sich heute entscheiden.
dpa |
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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshofs entscheidet zum zweiten Mal über ein Urteil zum Feuertod des Afrikaners Oury Jalloh. Dann verkündet der 4. Strafsenat sein Urteil in der Revisionsverhandlung zu dem fast zehn Jahre zurückliegenden Fall aus Sachsen-Anhalt. Jalloh war damals unter ungeklärten Umständen bei einem Feuer in einer Dessauer Polizeizelle ums Leben gekommen.

Die Magdeburger Richter hatten den damaligen Dienstgruppenleiter der Dessauer Polizei aufgrund von Versäumnissen bei seinen Überwachungspflichten der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und eine Geldstrafe von 10 800 Euro verhängt. Sie mussten den Fall verhandeln, nachdem der Freispruch des Polizisten durch das Landgericht Dessau vom BGH aufgehoben worden war.

Zum Abschluss der mündlichen BGH-Verhandlung in der vergangenen Woche sprach die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible von "erheblichem Beratungsbedarf". Nach Angaben des Hamburger Anwalts Philipp Napp, der Vater und Schwester Jallohs vertritt, gibt es mehrere Möglichkeiten:

1) Alle Revisionsanträge werden abgelehnt und das Urteil hat Bestand.

2) Das Magdeburger Urteil wird teilweise oder vollständig aufgehoben. Dann müsste es einen dritten Prozess geben, wie es die Nebenklage fordert.

3) Der BGH trifft eine eigene Sachentscheidung und spricht den Polizisten frei, wie es dessen Verteidiger beantragt haben.

Oury Jalloh war aus Sierra Leone nach Deutschland gekommen. Am 7. Januar 2005 wurde er betrunken und unter Kokain-Einfluss nach einem Streit mit mehreren Arbeiterinnen festgenommen. Der damals 21-Jährige kam im Polizeirevier Dessau an Händen und Füßen gefesselt auf einer Matratze ums Leben, als diese in Brand geriet. Laut Magdeburger Urteil soll Jalloh das Feuer selbst gelegt haben.

Update

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Magdeburg zum Feuertod von Oury Jalloh bestätigt. Dies teilte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible, in Karlsruhe mit.

Jalloh war 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle in Dessau ums Leben gekommen. Der damalige Dienstgruppenleiter der Polizei wurde 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro verurteilt.

"Der tragische Tod bewegt die Öffentlichkeit ganz zu Recht und hinterlässt Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit" - diese Feststellung setzte die Richterin ihrer Urteilsbegründung voran. Doch die E rwartungshaltungen der Öffentlichkeit dürften "nicht Maßstab für die Entscheidungsfindung eines Gerichts sein".

Das Landgericht Magdeburg habe nach der Aufhebung des ersten Freispruchs durch das Landgericht Dessau an 67 Verhandlungstagen eine umfassende Beweisaufnahme vorgenommen. Bei der Würdigung der Beweise habe es keine Rechtsfehler gegeben. Dies gelte auch für die F eststellung der Brandursache, sagte Sost-Scheible. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Jalloh den Brand selbst verursacht.

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